Gentech: EU reguliert locker – und bringt die Schweiz in Zugzwang

Das EU-Parlament orientiert sich bei der Regulierung an zwei Kategorien und behandelt gewisse Züchtungen wie herkömmliche Pflanzen. Gegner und Befürworter in der Schweiz rufen zum Handeln auf.

Die Gräben verlaufen entlang bekannter Linien. Während der Verein Sorten für morgen von einem «begrüssenswerten Entscheid» der EU spricht, der Industrieverband Science Industries den «innovationsfreundlichen Rechtsrahmen» lobt und Swiss Food (Bayer und Syngenta) von einer «Anpassung der Regulierung an die wissenschaftliche Realität» spricht, sind die Schweizerische Allianz Gentechfrei (SAG) und der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel beunruhigt.

Sie warnen vor einem Verlust der Wahlfreiheit und Druck auf die gentechnikfreie Schweizer Landwirtschaft. Der gemeinsame Nenner auf beiden Seiten der Front: Die Schweiz müsse etwas tun.

Begrenzt versus umfassend verändert

Die EU hat bezüglich Gentechnik bzw. neuer Züchtungstechnologien (NGT) wie z. B. Crispr-Cas vorgelegt. Ihr Parlament hat Mitte Juni 2026 geänderten Vorschriften für den Umgang mit so gezüchteten Pflanzen zugestimmt. Für die Regulierung unterscheidet man neu zwei Kategorien:

NGT-1: Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können. Nicht dazu zählen Pflanzen, die so verändert worden sind, dass sie widerstandsfähiger sind und Stoffe produzieren, die Insekten und Larven abtöten.

NGT-2: Pflanzen mit umfassenden oder komplexeren genetischen Veränderungen.

NGT-1 nur auf Saatgutebene kennzeichnen

Während NGT-1-Pflanzen wie herkömmliche behandelt werden sollen und damit nicht als Gentechnik-Produkt zählen, braucht es für NGT-2 Risikobewertungen. Für deren Verkauf innerhalb der EU ist zudem eine Genehmigung erforderlich. Zur Rückverfolgbarkeit hat das EU-Parlament beschlossen, NGT-1-Pflanzensorten in einer öffentlichen EU-Datenbank zu erfassen.

Sämtliche Saatgutsäcke und Vermehrungsmaterial müssen zudem mit der Kennzeichnung «NGT-1» versehen werden. «Damit die Landwirte eine fundierte Entscheidung treffen können», heisst es in einer Mitteilung des Europäischen Parlaments. Weitere Kennzeichnungspflichten – z. B. von Lebens- oder Futtermitteln – sind in der Kategorie NGT-1 nicht vorgesehen.   

Einschränkungen hinsichtlich Patentierung

Damit NGT generell stärker für die Züchtung nachhaltiger Pflanzen verwendet werden, sind die Auswirkungen solcher Pflanzen auf die Nachhaltigkeit zu überwachen, so der Beschluss der EU. Den Bedenken hinsichtlich Patenten begegnet man in der neuen Verordnung mit einem Patentierungsverbot für Merkmale und Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Weg hergestellt wurden. Schutzmassnahmen sollen weiter dafür sorgen, dass Landwirt(innen) ihr Saatgut besser aufbewahren und wieder anpflanzen können.

«Dagegen werden wir uns wehren»

«Der von der EU verabschiedete Verordnungsentwurf bringt eine noch nie dagewesene Deregulierung für die Pflanzen, die mittels gentechnischer Verfahren hergestellt worden sind», findet der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel. Für ihn sind NGT klar wie die bisherige Gentechnik zu behandeln. Über 90 Prozent aller Gentech-Pflanzen seien mit der neuen EU-Verordnung gänzlich unreguliert und kämen ohne entsprechende Kennzeichnung bald auf Felder und Teller.

Der Text sei verabschiedet worden, «entgegen einem breiten Widerstand aus Landwirtschaft, Konsumenten- und Umweltschutz sowie Rechtsgutachten, die die Verordnung als rechtswidrig beurteilen», so der Verein. Die gentechnikfreie und unabhängige Landwirtschaft in ganz Europa und in der Schweiz werde geschwächt.

«Dagegen werden wir uns wehren», versichert Nationalrat Ueli Schmezer, Vorstandsmitglied beim Verein für gentechnikfreie Lebensmittel. Er sieht ausserdem die Gefahr, dass Schweizer Konsument(innen) durch Importe bald nicht mehr wissen, was sie essen. Die Einfuhr undeklarierter Gentech-Produkte sei indes gesetzlich verboten – daher müsse der Bundesrat entsprechende Nachweisverfahren entwickeln und flächendeckende Kontrollen einführen.

SAG lanciert Appell zu ihren Forderungen

«Keine Risikoprüfung, keine Regeln für das Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnisch veränderter Landwirtschaft im Feld und keine Kennzeichnung der Lebensmittel», fasst die SAG die EU-Regulierung aus ihrer Sicht zusammen.

Das gelte für die grosse Mehrheit von NGT-Pflanzen, das Recht auf Wahlfreiheit der Konsument(innen) sei verloren und gentechnikfrei arbeitende Betriebe würden hohen Kontaminationsrisiken ausgesetzt.

Dass die NGT-Pflanzen nicht alle einzeln geprüft werden, heble das Vorsorgeprinzip aus. Wie der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel fordert auch die SAG verstärkte Importkontrollen und die Entwicklung eines Nachweisverfahrens. Ein entsprechender Appell mit Online-Unterschriftensammlung soll diesen Forderungen Nachdruck verleihen.

Massnahmen zur Koexistenz möglich

Was der Verein Sorten für morgen vom Bundesrat verlangt, geht in eine ganz andere Richtung. Die EU-Regulierung könne ihm als Orientierung dienen, um eine international anschlussfähige Lösung in der Schweiz zu finden. «Die Regulierung erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, Massnahmen zur Koexistenz zu treffen», heisst es in einer Mitteilung von Sorten für morgen.

Laut Communiqué des EU-Parlaments können die Mitgliedstaaten den Anbau von Pflanzen der Kategorie NGT-2 einschränken oder verbieten – auch wenn sie für den Anbau in der EU grundsätzlich zugelassen werden. Sorten für morgen befürwortet eine verpflichtende Deklaration auf Saatgutebene zur Sicherstellung der Wahlfreiheit für die ganze Wertschöpfungskette. «An solchen Lösungen möchte der Verein konstruktiv mitarbeiten», so die Mitteilung.

Nicht zum Schlusslicht werden

Der Ton bei Scienceindustries ist schärfer. «Die Schweiz darf nicht zum Schlusslicht werden», betont der Industrieverband Chemie, Pharma, Life Sciences. Man müsse hierzulande die klar restriktivere Regulierung von NGT überarbeiten. «Wenn wir Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken wollen, braucht es einen Rechtsrahmen, der mit den Entwicklungen in Europa Schritt hält», findet Stephan Mumenthaler, Direktor von Scienceindustries.

Bayer und Syngenta blasen auf ihrer Plattform Swiss Food ins selbe Horn. «Endlich hat die EU eine Regelung gefunden, die der Evidenz folgt, statt der Ideologie», freuen sich die beiden Konzerne. Copa Cogeca, der grösste Interessenverband der europäischen Landwirte, begrüsse die Regelung ausdrücklich, heisst es bei Swiss Food.

Bundesrat verlangt nachgewiesenen Mehrwert

Der Bundesrat hat 2025 eine Vernehmlassung zum Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien durchgeführt. Er sieht darin ein risikobasiertes Zulassungsverfahren vor, plant eine Kennzeichnungspflicht und Warenflusstrennung. Zusätzlich müssten die Pflanzen – unabhängig vom Zulassungsverfahren – einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt oder Konsument(innen) aufweisen. In der Vernehmlassung wollte der Bundesrat auch herausfinden, ob man sich eine Umsetzung basierend auf der EU-Gesetzgebung wünscht.

Den fertigen Erlassentwurf hat der Bundesrat noch nicht vorgelegt. Die neue EU-Verordnung zu NGT wird demnächst in Kraft treten und zwei Jahre später angewandt.

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