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Die EU zieht die Reissleine beim Mercosur-Fleisch, und die Schweiz?

Seit dem 3. September darf Brasilien mangels Rückverfolgbarkeitsnachweis kein Rindfleisch mehr in die EU liefern – just als der Ständerat seine Vorberatung zum EFTA-Mercosur-Abkommen abschliesst.

Seit einer Woche, seit Donnerstag, 3. September 2026, ist brasilianisches Rindfleisch in der Europäischen Union tabu. Auch Geflügel, Honig und weitere tierische Produkte sind vorerst betroffen.

EU trat auf die Bremse

Ausgelöst hatte den Prozess bereits im Mai der Fund von Wachstumshormonen wie Östradiol in einzelnen Lieferungen; die EU-Kommission strich Brasilien daraufhin von der Liste der zugelassenen Lieferstaaten.

Die rechtliche Grundlage für den Importstopp per 3. September ist breiter gefasst: Seit 2023 verlangt die EU von Drittstaaten den verbindlichen Nachweis, dass Masttiere über ihre gesamte Lebensdauer – rund 24 Monate – ohne sogenannte Reserveantibiotika gehalten wurden. Brasilien hatte dafür eine rund dreijährige Übergangsfrist und konnte die geforderten Garantien bis zuletzt nicht beibringen. Mit einer EU-Durchführungsverordnung vom 4. Juni 2026 wurde das Land formell von der Positivliste der Lieferstaaten gestrichen. Rund ein Viertel der EU-Rindfleischimporte fällt damit vorerst weg.

Für Geflügel und Honig könnte die Sperre rascher wieder aufgehoben werden: EU-Fachleute prüften bis Anfang September vor Ort, ob Brasilien hier die Auflagen erfüllt. Beim Rindfleisch bleibt der Marktzugang verwehrt, bis das Land lückenlose Garantien liefern kann.

Noch keine Verfehlung

Sandra Helfenstein, stellvertretende Direktorin des Schweizer Bauernverbandes SBV, mahnt allerdings zur Zurückhaltung: Es liege noch keine bestätigte Verfehlung vor, sondern ein fehlender Nachweis. «Aus Sicht des SBV gilt es, die Ergebnisse der europäischen Abklärungen ernst zu nehmen», sagt sie. Sollte Brasilien nicht glaubhaft nachweisen können, dass die Anforderungen eingehalten werden, müsse der Bundesrat die notwendigen Anpassungen vornehmen.

Entscheidend sei, dass Produkte, die nicht nach Schweizer Produktionsstandards hergestellt wurden, für Konsumentinnen und Konsumenten klar erkennbar seien.

Ein Timing, das es in sich hat

Am 3. und 4. September – als der EU-Importstopp in Kraft trat – hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) ihre Vorberatung des EFTA-Mercosur-Abkommens abgeschlossen. Der Nationalrat hatte die Vorlage in der Sommersession mit 96 zu 86 Stimmen abgelehnt; die APK-S empfiehlt dem Ständerat nun mit 11 zu 2 Stimmen ein bedingtes Ja für die Herbstsession.

Sie beantragt flankierende Massnahmen: 517 Millionen Franken für 2028–2033 zur Stärkung der Agrarbetriebe (480 Millionen für Investitionskredite, 37 Millionen für Absatzförderung), eine Beobachtungspflicht des Bundesrates mit Bericht nach fünf Jahren sowie eine regelmässige Überprüfung der Einhaltung internationaler Verpflichtungen gegen Zwangsarbeit.

Was die Kommission ablehnte

Verworfen hat die Kommission dagegen einen Antrag, die Einfuhr von Waren, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu verbieten – inklusive erweiterter Untersuchungsbefugnisse, vorläufiger Einfuhrverbote bei begründetem Verdacht und Veröffentlichung von Hochrisikofällen. Das Nein fiel mit 9 zu 4 Stimmen.

Ebenso lehnte die APK-S mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, dass der Bundesrat die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) übernimmt. Beide Anträge betreffen nicht Antibiotika, sondern dieselbe Grundfrage, die der EU-Importstopp gerade stellt: Braucht es ein Instrument, um bei nicht eingehaltenen Standards vorläufig die Reissleine ziehen zu können? Für den Bereich Zwangsarbeit hat die Schweizer Kommission das verneint.

Sandra Helfenstein sieht darin allerdings keinen direkten Zusammenhang: Die Deklarationsfrage sei rechtlich unabhängig vom Ausgang der Ständeratsdebatte. Rind- und Geflügelfleisch aus den Mercosur-Staaten werde schon heute importiert, unabhängig davon, ob das Freihandelsabkommen je in Kraft trete. Politisch bleibt die Woche trotzdem brisant – der Ständerat entscheidet in der Herbstsession über die Vorlage, während die EU exakt jene Fragen gerade konkret vorexerziert.

Kein neuer Befund

Die EU-Massnahme erfolgt, weil Brasilien den geforderten Nachweis nicht erbracht hat – nicht, weil der Einsatz von Leistungsförderern in brasilianischem Fleisch tatsächlich nachgewiesen worden wäre. Es ist eine Vorsichtsmassnahme bei fehlendem Nachweis, keine bestätigte Verfehlung.

Manuel Iseli vom Schweizer Tierschutz (STS) sieht darin trotzdem eine Bestätigung: Ausschlaggebend sei nicht der Nachweis verbotener Rückstände, sondern dass Brasilien die Rückverfolgbarkeit der Produkte nicht lückenlos belegen könne – «ein Problem auf Systemebene». Genau das habe der STS bereits 2018 kritisiert, als er unter der Leitung des damaligen Geschäftsführers die Tierschutzgesetzgebungen der grössten Mercosur-Staaten unter die Lupe nahm: keine Beschränkung der Tierzahlen pro Betrieb, legale Anbindehaltung und Vollspaltenböden, Hormon- und Antibiotikaeinsatz zur Leistungssteigerung, kaum wirksame Kontrollen.

«Eine glaubwürdige Kontrolle der Produktionsbedingungen ist nur möglich, wenn Herkunft und Produktionsweg vollständig nachvollziehbar sind», sagt Iseli. Der aktuelle Importstopp bestätige, dass die 2018 angesprochenen Probleme bis heute nicht gelöst seien.

Das Instrumentarium, um Importe an verbindliche Standards zu knüpfen, existiert in der Schweiz längst: Artikel 14 des Tierschutzgesetzes erlaubt dem Bundesrat, aus Gründen des Tierschutzes die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen zu knüpfen oder zu verbieten. Genutzt wird es aber kaum.

Ohrmarken ohne Datenbank

Wie gross die Lücke bei der Rückverfolgbarkeit tatsächlich ist, hatte die Irish Farmers' Association (IFA) im November 2025 dokumentiert. Der «Report into Brazil Investigation» kommt zum Schluss, dass sich brasilianisches Rindfleisch unter den bestehenden Bedingungen nicht glaubwürdig zertifizieren lässt: Ohrmarken lassen sich kurz vor der Schlachtung im Handel kaufen, ohne Datenbankeintrag, ohne Kontrolle, ohne Konsequenz.

In der Schweiz erfasst die Tierverkehrsdatenbank (TVD) seit dem Jahr 2000 lückenlos jede Geburt, jeden Standortwechsel und jede Schlachtung eines Rindes. Wo die Herkunft eines Tieres nicht belastbar nachvollziehbar ist, lässt sich auch der Verzicht auf verbotene Antibiotika kaum verlässlich nachweisen.

Manuel Iseli bestätigt: Einzelne Produktionsketten hätten in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, in anderen Bereichen bestünden weiterhin erhebliche Kontroll- und Nachweislücken. «Ohne vollständige Rückverfolgbarkeit lässt sich beim Import nicht zuverlässig zwischen besser und mangelhaft kontrollierten Systemen unterscheiden», sagt er. Der EU-Importstopp sei deshalb «folgerichtig und begrüssenswert», solange die nötigen Nachweise fehlten.

Auch Proviande hatte bereits in einer Stellungnahme vom 3. Juli 2025 gewarnt: «Handelserleichterungen, die auf Produkten mit geringeren Produktionsstandards beruhen, gefährden das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten und setzen die heimische Produktion potenziell unter Druck.» Die Schweizer Zugeständnisse beim Rindfleisch gehen, gemessen am Marktanteil, sogar über jene hinaus, die die EU den Mercosur-Staaten in ihrem eigenen Abkommen gewährt hat.

Verbot dort, Deklarationspflicht hier

Die EU und die Schweiz gehen mit Leistungsförderern grundsätzlich unterschiedlich um. Die EU verbietet die Einfuhr tierischer Lebensmittel, die unter Einsatz bestimmter, in der EU verbotener Leistungsförderer erzeugt wurden. Die Schweiz kennt ein solches Verbot nicht: Entsprechende Produkte dürfen grundsätzlich in Verkehr gebracht werden, müssen aber deklariert werden.

Geregelt ist das in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV), die auf einer Länderliste festhält, welche Herkunftsländer als frei vom Einsatz hormoneller beziehungsweise nichthormoneller Leistungsförderer gelten. Das ist auch der Grund, weshalb in der Schweiz beispielsweise US-Rindfleisch verkauft werden darf, in der EU hingegen nicht.

Sollte sich erhärten, dass Brasilien die Anforderungen nicht einhält, wäre laut Sandra Helfenstein nicht automatisch ein Importverbot die Folge, sondern eine Anpassung der Länderliste in der LDV. Unabhängig vom Schicksal des Mercosur-Abkommens im Ständerat brauche es eine glaubwürdige Kontrolle und eine konsequente Deklaration der Produktionsmethoden.

Schutzklauseln auf dem Papier

Das EFTA-Mercosur-Abkommen verfolgt, anders als das Abkommen der EU mit denselben Staaten, einen grundsätzlich handelspolitischen Ansatz. Manuel Iseli weist darauf hin, dass auch dieses Abkommen Schutzmechanismen enthält, die bei Verstössen gegen Lebensmittelsicherheitsvorschriften oder ungenügenden Garantien Massnahmen erlauben würden – auf dem Papier zumindest.

Ob sie im Ernstfall angewendet würden, sei die eigentliche Frage. «Die Reaktion Brasiliens auf den EU-Importstopp zeigt, dass solche Massnahmen politischen und wirtschaftlichen Druck auslösen», sagt er. Diesem Druck müsse man standhalten können.

Es reiche zudem nicht, nur auf Lebensmittelsicherheitsverstösse reagieren zu können: Ebenso wichtig sei, dass Tierschutzstandards überprüfbar seien und bei Mängeln wirksame Konsequenzen folgten. Tierschutz müsse im Zweifel höher gewichtet werden als handels- oder wirtschaftspolitische Interessen, fordert der STS: Freihandel dürfe nicht dazu führen, dass Produkte aus nicht nachvollziehbaren oder tierschutzrechtlich problematischen Produktionssystemen bevorzugt würden.

Der Entscheid der APK-S von Anfang September liefert dazu einen ersten Hinweis: Ein Antrag für ein vorläufiges Einfuhrverbot bei begründetem Verdacht – im Kontext von Zwangsarbeit, aber im Grundsatz dieselbe Art von Instrument – wurde mit 9 zu 4 Stimmen verworfen. Ob die im Abkommen vorgesehenen Schutzklauseln im Fall von Rindfleisch aus lückenhaft rückverfolgbaren Produktionsketten tatsächlich gezogen würden, bleibt auch nach der Vorberatung offen.

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