Nach Ansicht des Berner Bauernverbands (BEBV) hat die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) mit ihrem Vorschlag zur Regulierung des Wolfs nach demselben System wie beim Steinbock einen guten ersten Schritt getan. Wie der SBLV und die Umweltverbände teilt der BEBV im Vorfeld zu den Beratungen über die Revision des Jagdgesetzes im Ständerat seine Forderungen mit.

Nicht nur im Winter abschiessen

Ganz einverstanden mit den Plänen der Urek-S ist der BEBV aber nicht. So müsse es möglich sein, den Wolf während der Weidesaison regulieren zu können, statt nur im Winter. Dies, weil erfahrungsgemäss Abschüsse zeitnah nach einem Riss oder Angriff die grösste Wirkung hätten.

Im Gegensatz zu den Umweltverbänden empfiehlt der BEBV dem Ständerat, seiner Kommission zu folgen. Es sei jedoch im Zweitrat zu prüfen, wie die Vorlage weiter geschärft und verbessert werden kann.

Ungünstiger Zeitpunkt für die kantonale Initiative

Kürzlich hat die Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern für den 1. Oktober 2022 die öffentliche Lancierung einer kantonalen Initiative angekündigt. Diese soll dafür sorgen, dass auf dem Kantonsgebiet der Wolf reguliert werden darf.

Der Zeitpunkt, parallel zu den Änderungen auf nationaler Ebene via eine Revision des Jagdgesetzes, findet der BEBV ungünstig. Ausserdem sei der Initiativtext so formuliert worden, dass die Verwaltung bei der Interpretation freie Hand haben werde. Der Vorstoss werde voraussichtlich nicht genügend Unterstützung finden, schätzt der Verband. Es sei zu verhindern, dass damit Fortschritte beim Jagdgesetz gefährdet werden. «Die Grossraubtierproblematik muss aus Sicht des BEBV in erster Linie national gelöst werden», heisst es weiter. Man unterstütze den Schweizer Bauernverband (SBV) und den Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verein (SAV) in ihren Tätigkeiten.  

Nicht schützbare Gebiete bestimmt
Nach Angaben des BEBV wurden im Kanton Bern die nicht schützbaren Gebiete bereits zum grössten Teil ausgeschieden. Der Regierungsrat werde voraussichtlich im Herbst 2022 darüber entscheiden, in welchen Landwirtschaftszonen der Herdenschutz durch Zäune, Herdenschutzhunde oder ständige Behirtung umgesetzt werden muss, damit gerissene Tiere weiterhin entschädigt werden. Der BEBV fordert den Kanton Bern dazu auf, den Handlungsspielraum zu nutzen. Weiter solle er die Massnahmen so gestalten, dass der von der Gesellschaft geforderte Zusatzaufwand nicht von der Landwirtschaft getragen werden muss.

Forderungen an Bund und Kanton

Der BEBV formuliert folgende Forderungen:

  • Rasche Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.502 «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft»
  • Angriffe auf Haustiere, geschützte Nutztiere, Nutztiere in nicht schützbarem Gebiet sowie Annäherungen an Siedlungen, Einzelhöfe und Menschen dürfen nicht toleriert werden.
  • Sämtliche Aufwände, die im Zusammenhang mit der Grossraubtierpräsenz entstehen, sind durch die öffentliche Hand vollständig zu finanzieren.
  • Die Fachkompetenz der Kantone darf durch den Bund nicht angezweifelt werden und ist zu akzeptieren.
  • Stellt der Kanton Bern beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) den Antrag zum Abschuss eines Tieres, muss das Bafu innerhalb einer Wochenfrist die Bewilligung erteilen.
  • Der Kanton ist angehalten aktiv auf die Nutztierhaltenden zu zugehen und sämtliche Weidegebiete und Flächen mit Nutztierhaltung auf ihre Schützbarkeit zu überprüfen und entsprechend als schützbar oder nicht schützbar auszuscheiden.
  • Der Kanton Bern muss die personellen Ressourcen sicherstellen, damit sämtliche Alp- und Sömmerungsgebiete bis Ende Sommer 2022 ausgeschieden werden können.
  • Bei Rissereignissen in Mischherden mit Rindvieh, gelten die gerissenen Tiere immer als geschützt. Rindviehherden sind laut Agridea nicht mit zumutbaren Massnahmen schützbar.
  • Durch Grossraubtierpräsenz versprengte Tiere, die in der Folge zu Tode kommen (durch einen Absturz oder Weiteres), müssen zu Lasten des verursachenden Grossraubtiers fallen (Kanton) und entschädigt werden