Das Parlament hat am 17. Dezember 2021 in einer Abstimmung mit grosser Mehrheit (142 Ja, 46 Nein und 5 Enthaltungen) beschlossen, essenzielle Massnahmen, die nach dem alten CO2-Gesetz auslaufen würden, ab dem neuen Jahr weiterzuführen, schreibt Ökostrom Schweiz in einer Mitteilung. Insbesondere würden Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen bis Ende 2024 fortgeschrieben. Ausserdem hat der Bundesrat ebenfalls am 17. Dezember die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet, wie er in einer Medienmitteilung bekannt gibt.

Laut Ökostrom Schweiz, dem Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten sei im Besonderen das Fortbestehen der Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe ein zentraler Bestandteil des CO2-Gesetzes. Diese sichere nun bis 2024 die Abgeltung von CO2-Zertifikaten. Weiter würden biogene Treibstoffe von der Mineralölsteuer befreit, was die Konkurrenzfähigkeit von inländischem Biogas am Treibstoffmarkt weiterhin ermöglicht, heisst es weiter.

Die Vorteile von erneuerbarer Energie aus Biomasse sind laut Ökostrom Schweiz die nachhaltige Kreislaufwirtschaft und den Beitrag zur Senkung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen, eine höhere Wertschöpfung im ländlichen Raum, Arbeitsplätze im Inland und bessere Netzstabilität, da die Energie wetterunabhängig produziert wird.