Das Ziel der Änderung des Jagdgesetzes nach dem Nein zur Vorlage vor zwei Jahren bestehe darin, die Wolfspopulation wirkungsvoll zu begrenzen, hält die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) in einer Mitteilung fest. Zu diesem Zweck habe man einen neuen Artikel 7a ergänzt, der die Rechtsbasis für proaktive Eingriffe schaffe. «Wölfe sollen in Zukunft nicht mehr aufgrund von Schäden oder Gefährdungen reguliert werden, die sie in der Vergangenheit verursacht haben, sondern zur Verhütung zukünftiger Schäden oder Gefährdungen», erklärt die Urek-S.

Im Kern unbestritten – oder doch nicht?

An den Zuständigkeiten will die Kommission nichts ändern, es würde ihrem Vorschlag nach also auch in Zukunft die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) für einen Abschuss brauchen.

Revision des JagdgesetzesDer Weg scheint frei für eine Bestandesregulierung beim WolfDienstag, 18. Januar 2022 Während die Urek-S schreibt, Artikel 7a sei bereits in der früheren, abgelehnten Version des Jagdgesetzes enthalten und «im Kern unbestritten» gewesen, ist von den Umweltverbänden das Gegenteil zu vernehmen: Man verstehe nicht, warum gerade der umstrittene Artikel 7a wieder aufgenommen werde, teilen Pro Natura, die Gruppe Wolf Schweiz, BirdLife und der WWF mit.

Schnell mehr Handlungsspielraum schaffen

Nach Ansicht der Urek-S muss angesichts der Verdoppelung des Wolfbestands in der Schweiz innerhalb von drei Jahren «zügig die nötige Handlungsfähigkeit hergestellt werden». Daher schlägt sie im Artikel 12 vor, den Handlungsspielraum beim Abschuss von einzelnen Tieren zu erweitern. Neu sollen Wölfe, die ihre natürliche Scheu verlieren, zunehmend in Siedlungen auftauchen und so zum Risiko werden, erlegt werden können.

Worauf man sich geeinigt hätte

Eigentlich hätten Land- und Forstwirtschaft zusammen mit den Umweltverbänden einen breit abgestützten Kompromiss erarbeitet. Dies mit dem Ziel, die Revision des Jagdgesetzes rasch und zum Wohle von Nutztierhaltern, Älplern, Wald und Wildtieren durchzubringen, wie Pro Natura und Co. erläutern. Man hoffe, dass das Parlament – im Gegensatz zur Urek-S – die Vorteile dieses Kompromisses noch erkennen werde.

Darauf haben sich der Schweizer Bauernverband (SBV), der Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband (SAV), die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), der Schweizerischer Forstverein (SFV), Jagd Schweiz, BirdLife, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und der WWF Schweiz geeinigt:

  • Überregionale Wildtierkorridore sichern.
  • Nur das Parlament darf geschützte Arten für jagdbar erklären.
  • Die Jagdbarkeit von gefährdeten Arten soll überprüft werden.
  • Die Effekte auf die Waldverjüngung sollen bei der Jagd wie auch der Wolfsregulierung berücksichtigt werden.
  • Raschere Regulierung von Wolfbeständen bei wahrscheinlichen zukünftigen wesentlichen Schäden.
  • Regionale Wolfsbestände dürfen nicht in ihrer Existenz bedroht werden.
  • Der Herdenschutz bleibt für den Schutz vor Rissen zentral.   
  • Alle Aufwendungen der Tierhalter sind vollständig abzugelten (Risse und alle Schutzmassnahmen).
  • Der Bundesrat soll mit dem Festlegen von kurzen Fristen garantieren, dass rasch gehandelt werden kann.

Das Parlament ist am Zug

«Im Sinne eines Kompromisses stehen die Naturschutzorganisationen zu diesem Gesamtpaket», schreiben die Verbände in ihrer Mitteilung. Es sei jetzt am Parlament zu entscheiden, «davon profitieren und der Schweiz ein ausgewogenes neues Jagdgesetz geben will.»

 

Keine Kritik vom SBV
Im Gegensatz zu den Umweltverbänden zeigt sich der Schweizer Bauernverband (SBV) zufrieden mit dem Vorschlag der Urek-S. Wie es in den aktuellen SBV-News heisst, habe man sich anlässlich eines Hearings in die Beratung der Kommission einbringen und aufzeigen können, dass eine Wolfregulation per Gesetz dringend ermöglicht werden müsse. Dabei seien auch präventive Massnahmen unumgänglich. «Die Kommissionsmitglieder verabschiedeten in der Folge einen entsprechenden Entscheid», fasst der SBV zusammen.