Der landwirtschaftliche Ertragswert spielt im Agrarrecht eine wichtige Rolle. Er bestimmt zum Beispiel den Preis anlässlich der Hofübergabe innerhalb der Familie.
Festgelegt wird er mittels einer Schätzungsanleitung. Diese muss regelmässig ergänzt und weiterentwickelt werden, damit sie den aktuellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung trägt.
Der technische Fortschritt hat die Produktionstechnik und die Ausstattung der Betriebs- gebäude in der Landwirtschaft verändert. Die Betriebe haben sich stärker spezialisiert und vermehrt auf neue Betriebszweige wie etwa die Energieproduktion aus Biomasse gesetzt.
Die vorliegende Revision der Schätzungsanleitung umfasst deshalb die Aktualisierung der technischen Normen, den Einbezug von Grundsätzen der Unternehmensbewertung analog zur übrigen Wirtschaft, die Bestimmung des Wertniveaus und die Vereinfachung der Regelung des landwirtschaftlich bewerteten Wohnraums.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat die geltende Schätzungsanleitung aus dem Jahr 2004 revidiert. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, die Anleitung zusammen mit den Änderungen der Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) sowie der Pachtzinsverordnung (PZV) auf den 1. April 2018 in Kraft zu setzen.
Mit der revidierten Anleitung wird der landwirtschaftliche Ertragswert eines Betriebes um 10 bis 20 Prozent steigen.
pd