Heute gelten 10 Mbit/s für die Grundversorgung mit Hochbreitband-Internet als minimale Übertragungsrate. Mit einer Verordnungsanpassung will der Bundesrat diesen Wert auf 80 Mbit/s anheben. Damit erfülle er einen Auftrag des Parlaments und insbesondere der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft (SAB), heisst es in einer Mitteilung der SAB. «Aus Sicht der Berggebiete und ländlichen Räume ist die Erhöhung der minimalen Übertragungsrate in der Grundversorgung ein dringender und nötiger Schritt.»

Besseres Internet bring neue Möglichkeiten

Bei einer höheren Übertragungsrate geht es nicht primär um bequemeres Surfen von der Couch aus. Vielmehr könnten laut SAB dank leistungsfähigem Internet natürliche Standortnachteile im Berggebiet und im ländlichen Raum wie etwa die grösseren Distanzen überwunden werden. Auch könnten so neue Geschäftsmodelle entwickelt und die Lebensverhältnisse vor Ort wesentlich verbessert werden.

Die Corona-Pandemie zeigte nach Ansicht der SAB deutlich, wie wichtig eine robuste und leistungsfähige digitale Infrastruktur gerade auch abseits von Städten ist. Ohne wäre es nicht möglich gewesen, von einem Tag auf den anderen Homeoffice und Homeschooling einzuführen.

Ein Widerspruch zum Gedanken der Grundversorgung

Gar nicht zufrieden ist die SAB hingegen damit, dass der Bundesrat auch einen günstigeren minimalen Anschluss von 10 Mbit/s anbieten will. Damit werde es bei der Internet-Grundversorgung wie beim Zugfahren zwei Klassen geben – «Das widerspricht dem Gedanken der Grundversorgung diametral», kritisiert die Arbeitsgemeinschaft. Eine Grundversorgung müsse für alle Landesgegenden und Bevölkerungsteile die gleichen Grundvoraussetzungen schaffen, auf die Zweiteilung sei daher zu verzichten.

80 Mbits/s sieht man bei der SAB als den richtigen Wert an. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass 10 Mbit/s den aktuellen Bedürfnissen hinterherhinke. Die Preise müssten dem aktuellen Preisniveau für einen Anschluss in der Grundversorgung entsprechen (45 Fr. pro Monat), so die Forderung.