Für Kleinstrukturen und Einzelbäume beantragte Hanspeter Rutz, Bergbauer oberhalb Küssnacht am Rigi, letztes Jahr Landschaftsqualitätsbeiträge. Mit seinen Flächen im Kanton Schwyz ist er bei diesem Zentralschweizer Projekt seit 2014 dabei, nun wollte er auch die Landschaftsqualität auf seinen angrenzenden Flächen auf Luzerner Boden anmelden.

Kein Geld für fremden Boden

Für Flächen ausserhalb des Kantons würden keine Landschaftqualitätsbeiträge ausbezahlt, beschied ihm das Amt für Landwirtschaft Schwyz. Unlogisch war das für Rutz, zumal sein Nachbar gleich unterhalb, mit Betriebsstandort in Greppen LU, für die angrenzenden bewirtschafteten Flächen im Kanton Schwyz Landschaftsqualitätsbeiträge beziehen konnte.

Rutz stellte eine Nachforderung und verlangte vom Amt eine genauere schriftliche Begründung für die Beitragsverweigerung. Die sogenannte Gewährung des rechtlichen Gehörs folgte anfangs Februar. Die Vorsteher der Landwirtschaftsämter der Zentralschweiz hätten schon im Mai 2014 beschlossen, dass Landschaftsqualitätsbeiträge nur auf dem Kantonsperimeter ausbezahlt würden, schreibt darin Abteilungsleiter Armin Meyer.

Gründe seien der kantonale Plafond des Bundesbeitrages und die knappen Kantons-finanzen. Der Schwyzer Regierungsrat habe diese Haltung des Amtes mit der Genehmigung der Massnahmenblätter im Herbst 2014 beschlossen. Auch eine vorgängige Abklärung beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) habe ergeben, dass gegen diese Praxis nichts einzuwenden sei, erklärte Armin Meyer gegenüber der BauernZeitung.

Der Bund stelle den Kantonen lediglich 90 Prozent eines plafonierten Beitrages (der Kanton trägt 10 Prozent an die Co-Finanzierung bei), die Ausgestaltung der Landschaftsqualitätsprojekte sei aber Sache der Kantone. «Aus Gründen der Rechtsgleichheit im Kanton können keine Ausnahmen gemacht werden, auch wenn der Fall in umgekehrter Weise offenbar anders gelaufen ist», heisst es im Schreiben. Rutz und Meyer wissen von weiteren Fällen im Grenzgebiet Schwyz und Luzern, so von Merlischachen SZ, wo Bauern für Massnahmen auf Luzerner Boden auch keine Landschaftsqualitätsbeiträge bekommen.

Auch in Nidwalden und Zug werden Flächen ennet der Kantonsgrenze gleich behandelt, wie eine Anfrage der BauernZeitung ergab. «Im Kanton Zug werden LQ-Beiträge nur an im Kanton wohnhafte Landwirte und nur für Massnahmen auf im Kanton gelegenen Flächen ausbezahlt. Die wenigen bisherigen Anfragen für eine andere Auszahlungspraxis wurden abgelehnt», sagt Roger Bisig vom Landwirtschaftsamt Zug. Das bestätigt auch Andreas Egli vom Amt für Landwirtschaft Nidwalden.

Luzern ist grosszügiger

Wieso zahlt denn Luzern für LQ-Massnahmen ennet der Grenze? «Eine Abgrenzung der LQ-Massnahmen, welche auf ausser- kantonalen Flächen umgesetzt werden, ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, erklärt Carol Federer, Projektleiterin für Landschaftsqualität bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa).

Konkreter schreibt es Armin Meyer im Schreiben an Rutz: Der Kanton Luzern habe den Vorbehalt gemacht, dass LQ-Massnahmen nicht parzellen- scharf erfasst werden und man deshalb nicht wisse, welche Massnahmen ausserkantonal lägen. So sei es gut möglich, dass Luzern, entgegen der gemeinsamen Abmachung, auch auf solchen Flächen Landschaftsqualitätsbeiträge auszahle.

Bei Vernetzung wird bezahlt

Für Bergbauer Rutz ist die Benachteiligung von Schwyzer Bauern mit Land auf Luzerner Boden nicht nachvollziehbar. Zumal für sonstige Direktzahlungen keine Unterschiede gemacht werden, argumentiert er weiter. Auch bei Vernetzungsprojekten – er selber macht beim Vernetzungsprojekt Küssnacht mit – sind ausserkantonale Flächen beitragsberechtigt und werden vom Kanton basierend auf den Betriebsstandorten finanziert. Das bestätigen sowohl Federer wie Meyer. Früher sei zwar mit dem betroffenen Kanton für Vernetzungsbeiträge noch abgerechnet worden.

Weil dies ein Nullsummenspiel sei, erfolge das aber aus administrativen Gründen nicht mehr, erklärt Armin Meyer vom Amt für Landwirtschaft Schwyz. Bauer Hanspeter Rutz hat bisher keine Beschwerde eingereicht, findet die unterschiedliche Praxis bei den Landschaftqualitätsbeiträgen aber gleichwohl fragwürdig. «Bei mir macht das zwar nur 700 Franken aus, es geht aber um die Gleichbehandlung im Vergleich zu meinen Luzerner Nachbarn.»

Josef Scherer