Seit fast einem Jahr kämpft die Schweiz mit dem Coronavirus. Wie hat sich die Pandemie auf den gesamten Agrotourismus auf den Betrieben ausgewirkt?

Andreas Allenspach: Eigentlich sehr positiv. Die Schweizer haben wieder vermehrt ihr eigenes Reiseland entdeckt und schätzen gelernt. Die Gäste, welche sehr oft im Homeoffice arbeiten, suchen die Abgeschiedenheit der Bauernhöfe und die intakte Natur. Es gibt somit kaum eine Durchmischung mit anderen Personengruppen wie zum Beispiel in Hotels. Gemäss Angaben der Anbieter ist die Anzahl der Logiernächte (LN) im Durchschnitt um 12 % auf total 184 000 LN gestiegen. Der Umsatz ist um 10 % auf 5,8 Mio angewachsen. Jene Anbieter, welche zusätzlich einen Hofladen führen, durften zudem auf eine treue Kundschaft zählen, da doch viele Leute die grossen Einkaufszentren wegen der Pandemie mieden.

Wie steht es zurzeit mit dem Agrotourismus, wie hart wurde er wegen dem Lockdown betroffen?

Die Anbieterinnen und Anbieter, welche Übernachtungen im Angebot haben, sind nicht betroffen und haben weiterhin ihre Betriebe offen. Betroffen vom Lockdown sind jedoch die Hofbeizen, analog der Gastronomie. Aber auch Schlafen im Stroh sowie die Gruppenunterkünfte vermerken einen Rückgang der Übernachtungen, da Schulklassen und Vereine nicht mehr reisen.

Wann können Betriebe, welche Agrotourismus betreiben, vom Bund Fördergelder beantragen?

Anrecht auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung haben folgende Personen: Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall wegen einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots erleiden (zum Beispiel Anbietern von Gruppenunterkünften, Gastrobetrieben und Eventlokalen).

Welche noch?

Auch selbstständig Erwerbende, die nicht schliessen mussten, aber indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind (z. B. Umsatzeinbussen aufgrund der Schliessung aller Gastrobetriebe).

Ab wann können Betriebe einen Erwerbsausfall anmelden?

Sie können den Erwerbsausfall anmelden, falls unter anderem ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher als 10 000 Franken ist, aber 90 000 Franken nicht übersteigt. (Siehe Merkblatt 6.03 – Corona-Erwerbsersatzentschädigung).

In welchen Sparten konnte der Agrotourismus von der Pandemie profitieren, in welchen nicht?

Ferienhäuser, -wohnungen, Zimmer, Camping auf dem Bauernhof und Hofläden konnten profitieren. Schlafen im Stroh, Gruppenunterkünfte, Hofbeizen, Eventveranstalter (Bauernhof-Olympiade usw.) waren die Benachtei-ligten.

Wie sehen Sie die Zukunft des Agrotourismus in der Schweiz?

Wir rechnen auch dieses Jahr mit sehr positiven Ergebnissen analog zu 2020. Die Anbieter von Agrotourismus sind die besten Botschafter für die Landwirtschaft. Der Gast bekommt einen wertvollen Einblick in die Landwirtschaft und kann je nach Lust und Laune zuschauen oder gar mitarbeiten. Ferien auf dem Bauernhof haben einen hohen Erlebniswert und bieten die beste Abwechslung gegenüber den restriktiven Corona-Massnahmen. Die Anbieter von Agrotourismus Schweiz verfügen alle über entsprechende Schutzkonzepte.

Wäre Agrotourismus auch für andere Landwirtinnen und Landwirte eine mögliche Nische?

Der Boom sollte sicher auch dazu führen, dass wieder mehr innovative Landwirtinnen und Landwirte in den Agrotourismus einsteigen würden, denn er kann im Bereich Gastronomie bis zu 20 % und im Bereich Übernachtung bis zu 30 % des Einkommens auf einem Hof generieren.