AboSolche Fahnen sollen im Kanton Luzern nicht zulässig sein, wenn sie länger als sechs Wochen vor einer Abstimmung hängen.AbstimmungskampagneLuzerner Polizei droht mit Strafen wegen Fahnen gegen die Massentierhaltungs-InitiativeSonntag, 17. Juli 2022 Dass Luzerner Bauern gebüsst werden sollen, weil sie Fahnen gegen die Abstimmung über die Massentierhaltungs-Initiative (MTI) zu früh aufgehängt haben, hat zahlreiche Medienechos ausgelöst. Nun hat auch die Politik reagiert. Kantonsrätin Vroni Thalmann, Flühli (SVP), reichte diese Woche ein Postulat ein, um die kantonale Reklameverordnung an die politische Praxis anzupassen. Dieses wird unterstützt von zahlreichen Mitunterzeichnern von links bis rechts.

Zu früh aufgehängt

Bemängelt wird die geltende Praxis, dass erst sechs Wochen vor einer Abstimmung im Kanton Luzern Reklamen aufgehängt werden dürfen. In der Vergangenheit wurden Fahnen im Rahmen von Kampagnen auch bei andern Vorlagen längst vor Abstimmungsterminen platziert, beispielsweise bei der Konzernverantwortungs-Initiative oder der Gletscher-Initiative. Erstmals drohte nun einigenorts die Luzerner Polizei den Bauern aber mit Anzeigen, wegen Plakataushangs früher als sechs Wochen vor dem Urnengang.

Sechs Wochen streichen

Nach Ansicht von Thalmann zeigen die Beispiele, dass die Bestimmungen der Reklameverordnung überholt und deren Anwendung nicht im öffentlichen Interesse liege. Zudem gebe es bei der Umsetzungspraxis oft Ungleichbehandlungen. So sollen künftig solche politischen Statements in Form von Fahnen oder Plakaten geduldet werden, wenn sie die in der Verordnung festgelegten Grössen nicht überschreiten, unabhängig von Terminen. Plakatstellen auf öffentlichem Grund soll aber weiterhin reguliert werden, und die Verkehrssicherheit müsse gewährleistet bleiben. In unserer Region gilt in wenigen Kantonen eine Vorschrift, ab wann Plakate vor dem Urnengang aufgehängt werden dürfen. Nämlich in Obwalden acht Wochen und in Uri sieben Wochen vorher.

In Schwyz sind Plakate drei Monate nach Aufstellen zu entfernen.