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Bussen für Freiwillige – wenn sich Jäger plötzlich wie Gejagte fühlen

Wachsende Wolfs- und Rothirschbestände stellen das Schweizer Jagdrecht vor ein Dilemma: Dieselben Schutzinstrumente, die einst gefährdete Wildtiere retten sollten, erschweren heute deren Regulierung – während Kantone und Landwirtschaft auf freiwillige Jäger angewiesen bleiben. Ein Überblick.

Der Kanton Schwyz plant eine vorsorgliche Bestandesregulierung von Grossraubtieren – und setzt dabei auf freiwillige Jägerinnen und Jäger. An einer Info-Veranstaltung liess die Behörde jedoch aufhorchen: Wer beim Wolfsabschuss das falsche Tier erwischt, riskiert eine Busse bis 5000 Franken sowie eine Sperre. Die SVP Schwyz reagierte prompt – mit einer eigenen Bussenkasse. Über den «SVP-Wolfticker» sammelt die Partei Zusagen von Spenderinnen und Spendern, die im Ernstfall für einen gebüssten Jäger einspringen würden.

Tiere im Rudel auseinanderhalten: «Schwierig bis unmöglich»

«Es geht darum, dass Freiwillige, die im öffentlichen Interesse und ohne Entschädigung tätig sind, nicht für mögliche Fehleinschätzungen persönlich haften sollen», sagt SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf. Das Problem sei nicht abstrakt: In einem Rudel die Tiere sicher auseinanderzuhalten, sei «schwierig bis unmöglich».

Fast zeitgleich sorgt eine andere Forderung für Diskussionen: Der Schweizer Alpwirtschaftliche Verband (SAV) verlangt, Abschüsse auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten zu ermöglichen – jenen rund 3,6 Prozent der Landesfläche, die eigentlich als Rückzugsräume für die Wildtiere gedacht sind. Zwei Episoden, ein gemeinsamer Nenner: die Spannung zwischen einem Schutzrecht, das strenge Regeln setzt, und einer Praxis, die auf schnelles, unbürokratisches Handeln angewiesen ist.

Ein Recht aus einer anderen Zeit

Das Schweizer Jagdrecht ist historisch stark vom Schutzgedanken geprägt. Das ergab Sinn, als die Wildbestände am Boden waren: Ende des 19. Jahrhunderts war etwa der Rothirsch hierzulande praktisch ausgerottet. Die eidgenössischen Jagdbanngebiete, 1875 mit dem ersten Jagdgesetz eingeführt, sollten den Beständen eine Verschnaufpause verschaffen.

Heute ist die Ausgangslage eine andere: Rothirsch- und andere Schalenwildbestände sind vielerorts hoch, der Wolf hat sich fest etabliert. Die Instrumente von damals – strenge Schutzvorgaben, Banngebiete, ein enger rechtlicher Rahmen – bestehen jedoch weitgehend unverändert fort. Kantone und Landwirtschaft sind gleichzeitig auf eine funktionierende, freiwillige Regulation durch die Jägerschaft angewiesen. Genau hier reibt es: Dieselben Schutzinstrumente, die einst dem Wiederaufbau der Bestände dienten, erschweren heute mancherorts deren Regulierung.

Die Jägerschaft: bereit, aber nicht schutzlos

Jagd Schweiz stellt den Schutzgedanken der Banngebiete grundsätzlich nicht infrage. «Schutz und Regulation sind jedoch keine Gegensätze», hält Geschäftsführer David Clavadetscher fest. Auch in Banngebieten verlange das geltende Recht, dass keine untragbaren Wildschäden entstehen und die natürliche Waldverjüngung sichergestellt bleibt.

Trotzdem sieht der Verband eine konkrete Lücke: Bei Reh, Gämse, Rothirsch und Wildschwein erlaubt die Verordnung eine Regulation in partiell geschützten Gebieten unter Beizug der Jägerschaft. Beim geschützten Steinwild fehlt eine solche Grundlage. «Aus Sicht von Jagd Schweiz sollte diese Lücke überprüft und geschlossen werden», so Clavadetscher.

Beim Wolf sieht sich der Verband nicht als treibende Kraft, sondern als Vollzugspartner der Behörden. Entscheidend sei Rechtssicherheit: «Wer im Auftrag der Behörden eine anspruchsvolle Vollzugsaufgabe übernimmt, darf nicht mit unklaren Vorgaben oder unverhältnismässigen persönlichen Risiken allein gelassen werden.» Besonders stossend sei zudem die Haftung für Schäden durch Arten, auf deren Bestand die Jägerschaft gar keinen oder nur einen sehr bedingten Einfluss habe.

Parlamentarische Initiative eingereicht

Deshalb hat Jagd Schweiz die parlamentarische Initiative 26.422 eingereicht. Sie fordert, dass die Entschädigung von Wildschäden eine reine Sache des Gemeinwesens wird und nicht mehr auf Jagdgesellschaften, Revierpächter oder Patentinhaber abgewälzt wird – zumindest nicht bei geschützten Arten, wie dies in einigen Kantonen heute der Fall ist.

Samuel Lütolf geht in der Kritik weiter. Für ihn liegt das Problem im System selbst: «Es ist absolut unverständlich und fatal, dass immer zuerst Schäden und Risse passieren müssen, bevor ein Eingriff in den Bestand erfolgen kann.» Die eidgenössische Jagdgesetzgebung gehe «komplett an den Interessen der Menschen sowie der Alp- und Landwirtschaft vorbei». Seine Forderungen: keine Bussen- und Sperrandrohungen für freiwillige Regulierungsjäger, konsequente vorsorgliche Regulierung vor Schadenseintritt – und eine grundsätzliche Vereinfachung der eidgenössischen Jagdgesetzgebung.

Die Behörde sieht kein Problem – vorerst

Eine deutlich andere Tonlage schlägt das kantonale Amt für Jagd und Fischerei an. Die bisherige Praxis der Wolfsregulierung habe sich «aus Sicht des Amtes bewährt», sagt Rinze Zgraggen, Abteilungsleiter Jagd und Wildtiere. Die Einbindung der Jägerschaft sei «zweckmässig», insbesondere wegen deren Orts- und Fachkenntnissen. Bei den Haftungsrisiken, die Jagd Schweiz und die SVP Schwyz als zentrales Problem benennen, gibt sich Zgraggen gelassen: «Bei klar geregelten Zuständigkeiten und entsprechenden Instruktionen» bestünden «keine besonderen Haftungsrisiken».

Ganz entkräftet ist die Kritik damit nicht. Die Aussage steht unter einem Vorbehalt – sie gilt, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind und Instruktionen vorliegen, und genau daran zweifeln Jagd Schweiz und Lütolf ja.

Ähnlich verhält es sich bei den Banngebieten: Im eidgenössischen Jagdbanngebiet Silbern-Jägern-Bödmerenwald sei bisher kein Wolfsrudel dauerhaft etabliert gewesen, das Verbot der ordentlichen Regulierung dort also bislang «von geringer praktischer Bedeutung». Das beschreibt jedoch den heutigen Zustand, nicht die absehbare Entwicklung – bei wachsenden Wolfsbeständen ist eine dauerhafte Ansiedlung im Bödmerenwald keineswegs ausgeschlossen.

Beim Schalenwild funktioniert die Regulierung im partiellen Bereich desselben Gebiets immerhin bereits heute über bewilligte Abschüsse durch die Jägerschaft. Strukturelle Hürden oder Anpassungsbedarf sieht Zgraggen «aus heutiger Sicht» keine – eine Formulierung, die eine Antwort für die Gegenwart gibt, ohne die Frage zu beantworten, was bei einer Zuspitzung der Lage gälte.

Auch Wald Schweiz verweist auf ein gemeinsames Positionspapier zur «Waldverjüngung unter Druck» und erklärt das Thema nicht zu den eigenen Kernkompetenzen. Eine dezidierte Aussage bleibt damit aus – obwohl der Verbissdruck durch Schalenwild in vielen Regionen ein anerkanntes Problem ist und Abschusspläne nicht überall erreicht werden. Deren Erreichung bleibt, darin sind sich Jagd Schweiz und die Praxis einig, von einer funktionierenden, motivierten Jägerschaft abhängig.

WWF und Pro Natura: Der Rahmen stimmt, das Geld fehlt

Auf der anderen Seite der Debatte positionieren sich WWF und Pro Natura – und zwar auffallend deckungsgleich. Beide Organisationen verteidigen den Schutzcharakter der Banngebiete uneingeschränkt. «Regelmässige Wolfsabschüsse» in diesen Gebieten würden dem Schutzzweck «klar zuwiderlaufen», so der WWF; Pro Natura formuliert es fast identisch: Jährliche Abschüsse brächten «eine beträchtliche Störung», die den Schutzzielen widerspreche.

Beide Verbände verweisen zudem auf dieselben Zahlen: Wolfsterritorien seien mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser als jedes Banngebiet – das grösste misst 94 Quadratkilometer. Eine Regulierung des Wolfs sei deshalb, wie auch der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion festhält, bereits heute ausserhalb der Banngebiete möglich. «Jagdbanngebiete erschweren somit keine wirksamen und wissenschaftlich abgestützten Lösungen für die Koexistenz von Wolf und Alpwirtschaft», so der WWF; Pro Natura schliesst sich dieser Einschätzung fast wortgleich an.

Mehr noch: Beide sehen im Wolf gerade in Gebieten mit hohem Schalenwildbestand einen Nutzen für den Wald. Der Wolf könne dort «zu einer natürlichen Regulierung und einer besseren Verteilung der Tiere beitragen», so der WWF.

Anpassungsbedarf sehen beide Organisationen nicht bei den jagdrechtlichen Vorgaben selbst – «die jagdrechtlichen Vorgaben haben sich bewährt», so Pro Natura –, sondern bei der Finanzierung der Lebensraum-Aufwertung in den Banngebieten. Die heutigen Bundesbeiträge von durchschnittlich unter 50 000 Franken pro Gebiet reichten dafür nicht aus.

Wo die Fronten verlaufen – und wo nicht

Bei aller Zuspitzung zeigt der Vergleich der Stellungnahmen auch eine Gemeinsamkeit: Niemand stellt den Grundgedanken des Schutzes an sich infrage – auch Jagd Schweiz nicht. Der eigentliche Konflikt liegt also nicht im Ziel, sondern im Wie und Wann. Für Jagd Schweiz und die SVP Schwyz ist die Praxis das Problem – zu enge Vorschriften, unklare Haftung, ein reaktives statt vorsorgliches System. Für WWF und Pro Natura ist die Praxis bereits ausreichend flexibel; das eigentliche Defizit liege beim fehlenden Geld für die Lebensraum-Aufwertung.

Das kantonale Amt, vertreten durch Rinze Zgraggen, wiederum sieht «aus heutiger Sicht» keinen Handlungsbedarf – eine Formulierung, die den Status quo beschreibt, ohne die von Jägerschaft und SVP aufgeworfene Frage zu beantworten, was bei wachsenden Wolfs- und Schalenwildbeständen gilt. Und während die Jägerschaft eine drohende Überforderung freiwilliger Kräfte beklagt, sehen die Naturschutzverbände genau in dieser Zurückhaltung – weniger Eingriffe in sensiblen Gebieten – den eigentlichen Erfolg des Systems.

Bei einem Punkt widersprechen sich die Lager sogar direkt: WWF und Pro Natura sehen im Wolf einen willkommenen natürlichen Regulator des Schalenwilds. Jagd Schweiz hält dagegen und verweist auf die Raubtierökologie-Stiftung Kora: Der Effekt des Wolfs auf den Verbissdruck sei in den europäischen Studien uneinheitlich, ein Einfluss auf die Waldverjüngung insgesamt nicht belegt. Beim Rothirsch bleibe die Jägerschaft deshalb so oder so unverzichtbar.

Damit zeigt sich beim Wolf wie beim Rothirsch dasselbe Muster: ein Recht, das auf dem Papier Regulierung erlaubt, dessen praktische Umsetzung aber von der Bereitschaft freiwilliger Jägerinnen und Jäger abhängt – und von deren Bereitschaft, ein persönliches Risiko zu tragen, das sie selbst kaum beeinflussen können.

Juristische Präzision unter Feldbedingungen

Ob es um den Wolf oder den Rothirsch geht: Die Gesellschaft delegiert die praktische Regulierung des Wildbestands an Freiwillige – und verlangt von ihnen zugleich juristische Präzision unter Feldbedingungen. Die Bussenkasse der SVP Schwyz ist, so gesehen, mehr als eine politische Provokation. Sie ist ein Symptom dafür, dass ein über hundertjähriges Schutzrecht und eine Regulierungspraxis, die auf Freiwillige angewiesen ist, nicht mehr reibungslos zusammenpassen. Ob das aktuelle Regelwerk dieser Realität noch gerecht wird, bleibt offen.

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