BirdLife Schweiz macht in einer Medienmitteilung darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher und Bäume derzeit nicht geschnitten werden sollten, da genau jetzt die meisten Vogelarten darin brüten. Grundsätzlich ist es in der Schweiz verboten, das Brutgeschäft geschützter Vögel zu stören und die Nester mit Eiern oder Jungvögeln zu zerstören. Werden Bäume und Sträucher in dieser Zeit geschnitten, kann das tödliche Folgen für die Vögel haben, da sie entweder ihr Nest oder den Schutz vor Feinden verlieren.

Ab September stark zurückschneiden

Falls die Gemeinden zum Zurückschneiden von Hecken aufrufen, soll man nur einen minimalen Rückschnitt von Zweigen machen, die ins Trottoir oder auf die Strasse reichen, so BirdLife Schweiz. Mit einem starken Rückschnitt ab September bis Anfang März kann dann die Notwendigkeit eines weiteren Rückschnitts während der nächsten Brutzeit vermieden werden. Auch Bäume sollten erst nach der Brutzeit gerodet werden. Zwischen dem 1. April und Ende Juli bis Anfang August ist ausserdem auf Holzschläge im Wald zu verzichten.

 

So sieht der vogelfreundliche Garten aus

Vielfalt heisst das Zauberwort. Im vogelfreundlichen Garten sollen ganz unterschiedliche Lebensräume geschaffen werden, grössere und kleinere, je nach vorhandenem Platz:

  • Blumenwiese
  • Hecke mit einheimischen Sträuchern
  • einheimische Bäume
  • Asthaufen
  • Blumenbeete mit Wildstauden
  • einheimische Kletterpflanzen an begrünten Wänden
  • Tümpel und Teiche
  • Trockenmauer
  • Komposthaufen 

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