Das Kuhglocken-Geläut raube ihnen den Schlaf, so könne es nicht mehr weitergehen: Ein Nachbarschaftsstreit in der Freiburger Gemeinde Gurmels/Guschelmuth FR endete schlussendlich vor Bundesgericht. Seit 2019 beschäftigt der Fall die Bauernfamilie Schöpfer mit ihren Kühen, die Nachbarn und das Gericht. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die Bauernfamilie dieses Jahr im Juli nun Recht bekommen. Für Marianne und Heribert Schöpfer aus Grossguschelmuth FR ist die Odyssee endlich vorbei.
«Bis das Urteil da war, hatten wir viele schlaflose Nächte und einiges durchgemacht», erzählen Marianne und Heribert Schöpfer am Küchentisch. Vor ihnen liegt ein Ordner voll Akten: Briefe von den Klägern, Briefe von den Anwälten und Briefe vom Gericht. Alle Unterlagen wurden bis heute säuberlich aufbewahrt. «Dank der Unterstützung vom ganzen Dorf, welche für unsere Kuhglocken Unterschriften sammelten, der Anwältin und dem Rechtsschutz, konnten wir die Odyssee einigermassen überstehen», sagt Heribert Schöpfer, der das Gefühl hat, dass der Nachbarschaftsstreit nicht spurlos an seiner Gesundheit vorbeigegangen ist.
Über dem gesetzlichen Wert
Auf der einen Seite steht eine Bauernfamilie, die seit Jahrzehnten Kühe hält und ihnen zum Weiden Glocken anzieht. Auf der anderen Seite eine Nachbarsfamilie in ihrem neuen Einfamilienhaus. In der Nacht fühlte sich dieses Ehepaar gestört vom Glockenlärm von Schöpfers Kühen. Die Nachbarn, ein Mann und seine Frau, wollen an ihrem Schlafzimmerfenster eine Lautstärke, die über dem gesetzlichen Wert ist, mit dem Handy gemessen haben.
«Auf Wunsch des Ehepaares haben wir dann den Tieren die grösseren Glocken abgezogen», schildert Heribert Schöpfer das Geschehene. Doch wenig später flatterte bei ihnen trotzdem ein eingeschriebener Brief vom Bezirksgericht ins Haus.
Im November 2021 reichten die Kläger beim Zivilgericht des Seebezirks ein Gesuch ein, dass Schöpfers ihren Tieren in der Nacht keine Glocken mehr anziehen dürfen. Ein jahrelanger Rechtsstreit folgte, der bis ans Bundesgericht reichte. «Im Juli dieses Jahres haben wir endlich Gewissheit bekommen, dass wir den Prozess gewonnen haben und auch nicht einen Teil der Kosten tragen müssen», sagen Marianne und Heribert Schöpfer erleichtert.
Hätten Schöpfers keine Rechtsschutzversicherung gehabt, wüssten sie nicht, ob sie sich gegen den Glockenstreit zur Wehr gesetzt hätten.

Einen Staranwalt engagiert
«Als wir den ersten Brief vom Gericht erhielten, habe ich sofort meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert», so Heribert Schöpfer. Diese nahmen sich des Falles sofort an. «Eine junge Juristin übernahm den Fall und vertrat uns vor Gericht», erzählt der Landwirt, der in den höchsten Tönen von seiner Rechtsschutzversicherung schwärmt.
Die Gegenpartei hingegen hat einen bekannten Staranwalt engagiert. «Als wir das wussten, haben wir uns wenig Siegeschancen ausgerechnet», bestätigt die Bäuerin.
Am Anfang sah es für die Familie Schöpfer tatsächlich nicht gut aus: Denn das Zivilgericht des Seebezirks gab den Klägern recht und Schöpfers Kühen durften nur noch an 30 Tagen im Jahr eine Glocke tragen. «Unsere Rechtsschutzversicherung focht das Urteil aber an und zog es an das Kantonsgericht weiter», sagt Marianne Schöpfer. Dieses gab ihnen recht, denn die Lautstärke der Glocken nur mit einem Handy und einem Lärm-Messungsbüro nach eigener Wahl zu messen, gelte vor Gericht nicht.
Das sei nicht neutral, so die Aussage. Das Urteil bestätigte später auch das Bundesgericht, denn die Kläger zogen den Fall bis dorthin weiter. Insgesamt zweimal mussten Schöpfers vor Gericht erscheinen. «Was da alles gelogen wird, hat mich tief erschüttert», weiss der Landwirt noch. Immer wieder mussten sie vor Gericht das Gegenteil beweisen.
Wer übernimmt die Kosten?
Nach dem Entscheid des Kantonsgerichts haben die Kläger im Frühling 2025 ihr Haus neben der Kuhweide von Schöpfers verkauft. Sie hätten sich aufgrund des Lärms «aus gesundheitlichen Gründen zum Umzug gezwungen» gesehen, steht es im Entscheid des Kantonsgerichts.
Die Frage, welche Partei für die Prozesskosten aufkommen muss, war aber nicht geklärt: «In solchen Fällen ist es nicht unüblich, die Gerichtskosten solidarisch zu teilen, das sagte auch unsere Anwältin», so Heribert Schöpfer. So entschied das Zivilgericht im November 2025, das Verfahren abzuschreiben, da die Kläger durch den Hausverkauf nicht mehr dem Kuhglocken-Lärm ausgesetzt waren.
Der Fall wäre somit erledigt. «Als wir hörten, dass wir die Hälfte der Kosten übernehmen sollten, waren wir damit überhaupt nicht einverstanden», erzählt Heribert Schöpfer.
Abgewiesen oder abgeschrieben?
Auch nicht einverstanden war seine Rechtsschutzversicherung, sie erhob Beschwerde beim Kantonsgericht. Die Klage solle nicht abgeschrieben heissen, sondern sie sollte abgewiesen werden. Die Rechtsschutzversicherung von Schöpfers argumentierte, dass die beiden Kläger die Verlierer seien und daher auch für die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen müssten.
«Das Kantonsgericht gab uns schlussendlich recht», freuen sich Schöpfers heute. Die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie die Parteientschädigung – alles rund 20 000 Franken – mussten schlussendlich die Kläger übernehmen. Nun können Schöpfers ihren Tieren endlich wieder unbeschränkt die Glocken anbringen.
«Wir haben wegen dem ‹Glockengstürm› sechs schwierige Jahre hinter uns», sagt das Ehepaar. Doch dank einer guten Anwältin, einer Dorfbevölkerung, die hinter ihnen stand, und ihrem Durchhaltewillen fiel der Gerichtsentscheid zugunsten des Landwirtes aus.
«Wir wünschen uns das keinem Bauernpaar. Doch, wenn die Stadtbevölkerung immer mehr aufs Land drängt, kommt es automatisch zu solchen Auseinandersetzungen», weiss Heribert Schöpfer. Er hofft jetzt, dass ihr Fall ein Präzedenzfall für alle anderen sei. «Kämpfen lohnt sich manchmal. Man muss nicht immer alles hinnehmen, was Neuzuzüger wollen», ist das Ehepaar Schöpfer bis heute überzeugt.

