Letzte Woche übersah ein Winterthurer Landwirt bei den Mäharbeiten zwei Rehkitze, anscheinend ohne es zu bemerken. Dies berichtete der Landbote. Eine Spaziergängerin fand die Kitze. Eines der Tiere war schon tot, das andere musste schwer verletzt von seinen Leiden erlöst werden.

Keine gesetzliche Grundlage

AboWildschutzOhne Drohne haben Rehkitze kaum eine Chance auf RettungFreitag, 26. Mai 2023Remo Häsler, zuständiger Pächter des Jagdreviers Lindberg, sagt gegenüber der Zeitung, der betroffene Bauer habe sich nicht vorgängig gemeldet, damit man die Rehgeiss verblenden oder die Wiese mit der Drohne hätte absuchen können, um den Vorfall zu verhindern. Laut Stadtpolizei Winterthur wird es keine Anzeige geben. «Wir konnten kein Fehlverhalten des Bauern nachweisen», wird Noëlle Fivaz von der Medienstelle der Stadtpolizei zitiert. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, die verlange, dass die Bauern vor dem Mähen das Feld kontrollieren müssten. 

Stiftung Tier im Recht fordert Konsequenzen

Die Stiftung für das Tier im Recht sieht dies anders. «Landwirte sind verpflichtet, ihre Wiesen vorgängig nach Tieren abzusuchen oder absuchen zu lassen», sagt Caroline Mulle von Tier im Recht. Sie fordert, dass Anzeige erstattet wird, «zumal Tierschutzdelikte Offizialdelikte sind, die von Amtes wegen verfolgt werden müssen».  Ein Grundsatz des Tierschutzgesetzes sei, dass niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe.

«Ein Landwirt, der eine Wiese mäht, schafft eine potenzielle Gefahr für die Rehkitze.»

Caroline Mulle, Stiftung für das Tier im Recht

Auch das Veterinäramt kommt in dem Artikel zu Wort. Kantonstierärztin Regula Vogel sagt, dass im Einzelfall die eingehaltene Sorgfaltspflicht zu beurteilen ist und eine strafrechtliche Relevanz nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Ob und wie der Fall sanktioniert werde, müsse durch die zuständige Strafverfolgungsbehörde entschieden werden. Der betroffene Landwirt wollte sich gemäss der Zeitung nicht äussern.