Dem 61-jährigen Bauer aus dem Raum Wil

wird vorgeworfen, im Sommer 2016 neun positiv auf das Bovine Virus-Diarrhoe BVD getestete Kälber an andere Betriebe verkauft und damit das Virus verbreitet zu haben. Zusätzlich soll er die Düngebilanz seines Hofs über die Abmeldung von 41 Tieren aus den Viehbestandslisten manipuliert und so zu hohe Direktzahlungen bezogen zu haben, schreibt das St. Galler Tagblatt in einem Bericht. Auch sein Sohn, der den Betrieb in der Zwischenzeit übernommen hat, wurde wegen Gehilfenschaft angeklagt.

Anklage präsentiert ein ausgeklügeltes System

Die Anklage habe im Prozess von «raffinierten Machenschaften» gesprochen, womit der Landwirt die Tierärzte täuschte. Er soll Zwillingsgeburten fingiert haben, welche die Registrierung zweier Ohrmarken in der TVD ermöglichten. «Einer Nummer wurde irgendein älteres, ungemarktes Kalb mit bereits vorliegendem Negativ-Test zugewiesen, wodurch das infizierte Kalb als gesund verkauft werden. Der nicht existente Zwilling wurde als verendet gemeldet und entschädigt», heisst es im Bericht. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vater eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, eine Geldstrafe und die Rückzahlung der Direktzahlungen. Für den Sohn fielen die Forderungen mit acht Monaten und einer tieferen Geldstrafe etwas milder aus.

Die Beweise fehlen

Die Verteidigung hingegen habe auf die fehlenden Beweise hingewiesen und betonte, dass der angeklagte Landwirt dieses komplizierte System weder hätte entwickeln noch umsetzen können. Ausserdem soll der unausgeglichenen Düngebilanz ein Fehler in der Berechnungsgrundlage zu Grunde liegen. Sie forderte deshalb den Freispruch beider Angeklagter, so das St. Galler Tagblatt.

Verurteilung wegen widerrechtlichem Bezug von Direktzahlungen

Bei der Verkündung des Urteils am Mittwoch ging es aber in erster Linie nicht um den Verkauf der Kälber, sondern um den widerrechtlichen Bezug von Direktzahlungen. «Weil für eine ausgewogene Düngebilanz zu viel Vieh auf dem Hof stand, seien 41 Kühe aus der Tierverkehrsdatenbank ausgetragen worden», schreibt das Tagblatt. Die 41 Kühe blieben jedoch auf dem Hof und deren Kälber wurden als Zwillinge einem Einzelkalb zugeordnet.

So hatte der Landwirt 2016 Direktzahlungen von 67 500 Franken bezogen. Dafür wurden sowohl er als auch sein Sohn wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 12 bzw. 8 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Im Bezug auf den Verkauf der BDV-positiven Kälber wurden beide von den entsprechenden Vorwürfen freigesprochen.