Der Stichtag für die Beurteilung des Heuvorrates ist in der ersten Februarhälfte verstrichen. Das heisst, bis vor wenigen Tagen hätte nicht mehr als die Hälfte des Heustockes verbraucht sein sollen. Das besagt eine alte Bauernregel. Sie erklärt, dass zum kirchlichen Feiertag Mariä Lichtmess am 2. Februar noch mindestens die Hälfte des Futtervorrates zur Verfügung stehen sollte, damit sich die Herde ohne Probleme…
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