«Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist für die Tiere ein Stress. Ihr Immunsystem ist danach geschwächt.» Das sagte Mathias Caflisch aus Maladers GR im März gegenüber der «Südostschweiz». Weil der Impfstoff zu wenig getestet sei, befürchtet er unerwünschte Reaktionen bis hin zu Fehlgeburten. Caflisch ist einer von acht Landwirten und Bestössern, also Bauern, die ihr Vieh auf die Alpen der Stadt Chur treiben. Sie wehren sich dagegen, dass sie ihre Tiere impfen müssen.
Denn Chur verlangt, was Bund und Kanton nur empfehlen. Im Februar ordnete der Stadtrat wie schon im Vorjahr an, dass alle Tiere auf den städtischen Alpen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sein müssen. Der Stadt gehören sechs Kuh- und zehn Jungviehalpen.
Stadtrat Simon Gredig sprach im März gegenüber der «Südostschweiz» von klar positiven Erfahrungen: Dank der hohen Durchimpfung sei auf den Churer Alpen während der ganzen Saison 2025 kein Krankheitsfall aufgetreten. Laut den Beschwerdeführern lehnte die Alpkommission ein Gespräch mit ihnen ab.
Obergericht: Öffentliches Interesse wiegt schwerer
Vor dem Bündner Obergericht verloren die acht Bauern. Das Urteil vom 9. Juli wurde kürzlich publiziert, die «Südostschweiz» berichtete am 8. Oktober darüber. Das Gericht gewichtet das öffentliche Interesse, die Seuche einzudämmen, beträchtlich höher als das private Interesse der Landwirte, ihre Tiere keinem Impfstress auszusetzen. Die Zahlen und Erkenntnisse zur Impfung gegen den Serotyp BTV-3 hält es für plausibel und statistisch belegt. Ein Serotyp ist eine Variante des Virus; gegen jede braucht es einen eigenen Impfschutz.
Ausführlich beschreibt das Gericht, was erkrankte Tiere durchmachen: Fieber, entzündete Schleimhäute mit Speichelfluss, Nasenausfluss, Schwellungen am Kopf, Lahmheit. Die Krankheit verursache Schmerzen, Fressunlust und Schluckbeschwerden. Auch Tiere, die überleben, könnten bleibende Schäden davontragen und etwa nicht mehr gehen können. Bei Schafen könnten schwere Verläufe bis zum Tod führen. Das öffentliche Interesse an der Impfung sei deshalb schon aus Sicht des Tierwohls und der impfwilligen Tierbesitzer gegeben.
Die Bauern hatten darauf hingewiesen, dass bei geimpften Tieren Fruchtbarkeitsprobleme, Früh- und Totgeburten und sinkende Milchleistung aufgetreten seien. Bei den einzelnen Vorfällen sei ein Zusammenhang mit der Impfung keineswegs nachgewiesen, hält das Gericht dagegen; sie könnten auch ganz andere Ursachen haben. Die Bauern argumentierten zudem, der Impfzwang bedrohe ihre Existenz, weil ihnen sonst die Pachtverträge für die Alp gekündigt würden. In den Akten finde sich nirgends ein Hinweis darauf, dass dies geschehen könnte oder für die Stadt als Alpbesitzerin eine realistische Option wäre, schreibt das Gericht. Die Gerichtskosten von knapp 5000 Franken tragen die Bauern. Sie haben das Urteil weitergezogen, nun ist das Bundesgericht am Zug.
Kantonstierarzt: «Das dürfen sie»
Für Kantonstierarzt Giochen Bearth ist die Grundsatzfrage klar. Dürfen Alpbesitzer strengere Vorgaben zur Tiergesundheit machen als die kantonalen Sömmerungsvorschriften? Das dürfen sie. Es sei möglich und üblich, dass Alpgenossenschaften gestützt auf ihre Statuten privatrechtliche Regeln für ihre Bestösser vereinbaren. Eine Impfvorgabe sei ein gangbarer Weg, weil auf der Alp viele Tiere aus verschiedenen Betrieben zusammenkommen. Der Alpbesitzer übernehme damit die Verantwortung.
Zum konkreten Churer Fall äussert sich das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT), das Bearth leitet, nicht, weil das Verfahren läuft. Bearth hält aber fest, dass die Stadt beziehungsweise ihre Alpkommission die nationalen Impfempfehlungen für 2026 kannte. Darin empfehlen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), die Kantonstierärzte, die Tierärzteschaft und die Tiergesundheitsdienste die Impfung gegen BTV-3 und BTV-8 für gesunde Rinder, Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden in der ganzen Schweiz dringend. Sie sei die einzige wirksame Massnahme gegen schwere Verläufe und könne Tierleid und finanzielle Verluste verhindern.
Eine Impfung schützt nur gegen die Serotypen, die sie enthält. Mit dem Kombinationsimpfstoff gegen BTV-4 und BTV-8 ist auch BTV-4 abgedeckt, das in Nachbarländern nahe der Grenze zirkuliert. Rinder sollten zwischen Januar und März die Erstimpfung erhalten, die sogenannte Grundimmunisierung, Schafe zwischen Januar und Februar. Im Vorjahr geimpfte Tiere sollten vor der Mückensaison eine Auffrischung erhalten.
Keine Meldungen beim Kanton
Gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, wie sie die Beschwerdeführer anführen, liegen dem ALT keine vor. Laut den nationalen Empfehlungen sind unerwünschte Wirkungen von Tierarzneimitteln den nationalen Meldestellen für Arzneimittel-Nebenwirkungen zu melden.
Verlässliche Zahlen zur Durchimpfung gibt es laut Giochen Bearth nicht. Die Impfdisziplin könne aber vor allem beim Rindvieh durchaus als gut beurteilt werden. Die Fallzahlen in Graubünden sind tief: 2025 wurden ein Fall von BTV-3 und sieben Fälle von BTV-8 festgestellt, 2026 bisher keiner. Für die Alpsaison 2027 stützt sich das ALT wie in anderen Jahren auf die gemeinsamen nationalen Empfehlungen. Diese sind noch nicht veröffentlicht.
Bauernverband: «Keine veterinärmedizinische Fachstelle»
Zur Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Churer Anordnung äussert sich auch der Bündner Bauernverband (BBV) wegen des laufenden Verfahrens nicht. Ihm sei ein grosses Anliegen, dass die Bauernfamilien möglichst umfassend und transparent über die Krankheit, ihre möglichen Folgen sowie Chancen und Grenzen einer Impfung informiert würden, schreibt Geschäftsführer Sandro Michael. Dabei stütze sich der Verband vor allem auf die Fachinformationen des ALT. Dass die Impfung bei einem Teil der Tierhalter Fragen und Unsicherheiten auslöse, sei ihm bewusst. «Diese Anliegen nehmen wir ernst.» Gleichzeitig gelte es, die möglichen Folgen der Krankheit für die Tiergesundheit und die Betriebe zu berücksichtigen.
Klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen erachtet der BBV grundsätzlich als wichtig. «Unterschiedliche Vorgaben können gerade in der Alpwirtschaft, wo Tiere aus verschiedenen Betrieben zusammenkommen, zu Unsicherheiten und zusätzlichen Herausforderungen führen.» Ob und unter welchen Voraussetzungen Alpeigentümer weitergehende Anforderungen stellen, sei aber weitgehend ihnen überlassen. Wichtig sei, dass solche Entscheide auf einer fundierten fachlichen Grundlage beruhen, transparent kommuniziert und die Tierhalter möglichst frühzeitig einbezogen werden.
Die Fragen einzelner Tierhalter betreffen laut Michael vor allem die Wirksamkeit, mögliche Nebenwirkungen und längerfristige Folgen für die Tiergesundheit. Wie verbreitet diese Vorbehalte tatsächlich seien, könne der Verband nicht abschliessend beurteilen. Aus der Impfquote lasse sich aber nicht schliessen, dass die Skepsis in Graubünden grösser sei als in anderen Kantonen. Über weitere Bündner Alpen, die ein vergleichbares Obligatorium eingeführt haben oder konkret prüfen, lägen ihm derzeit keine gesicherten Informationen vor.
Informieren statt beraten
Gemeinsam mit dem ALT und dem landwirtschaftlichen Bildungszentrum Plantahof organisierte der BBV ein Webinar für Alpmeisterinnen, Alpmeister und interessierte Tierhalter. Es sollte aus erster Hand über die aktuelle Lage informieren: welche Folgen die Krankheit haben kann, welchen Schutz die Impfung bietet und wo ihre Grenzen liegen. «Der Bündner Bauernverband selbst ist keine veterinärmedizinische Fachstelle», schreibt Michael. Er verfüge weder über die fachlichen Kompetenzen noch über die Aufgabe, einzelne Betriebe zur Impfung zu beraten. Seine Rolle sei es, die Informationen und Empfehlungen der Fachstellen aufzunehmen, verständlich weiterzugeben und den Austausch zu fördern. Für die Alpsaison 2027 orientiere er sich weiterhin an den Einschätzungen und Empfehlungen des ALT. Für die Beurteilung und Beratung im Einzelfall seien die Tierärztinnen und Tierärzte die richtigen Ansprechpartner. Eine sachliche, transparente und verständliche Information sei die wichtigste Grundlage, damit Tierhalter ihre Entscheidungen fundiert treffen könnten.
Graubünden kennt bereits einen Rechtsstreit um die Blauzungen-Impfung: den Fall Tumasch Planta, der 2014 vor Bundesgericht kam. Diesen kenne er persönlich zu wenig, um Parallelen zu ziehen, schreibt Michael.
In den Churer Konflikt war der BBV nicht eingebunden und hat keine Vermittlerrolle übernommen. Er begrüsse aber grundsätzlich den direkten und konstruktiven Austausch. «Gerade bei unterschiedlichen Auffassungen ist es wichtig, dass die gegenseitigen Anliegen und Beweggründe gehört werden.» Sollten die Beteiligten ein gemeinsames Gespräch wünschen, stehe der Verband einer Unterstützung grundsätzlich offen gegenüber.

