Transporte von kranken und verletzten Tieren sind heikel. Immer wieder kommt es dabei zu Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Diese geschehen auch ungewollt. Das ändert aber wenig, denn die Rechtsgrundlage ist klar.
Die Berner Amtstierärztin Patricia Scheer hat jüngst an einer Infoveranstaltung in Zollikofen BE an den Leitfaden erinnert, der vergangenen Sommer publiziert wurde. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat ihn gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte erarbeitet. Scheer rät, im Zweifelsfall immer einen Tierarzt oder eine Tierärztin beizuziehen.
Häufig Schäden
Der Leitfaden enthält Kriterien zur Beurteilung der Transportfähigkeit eines Tieres und beschreibt Vorsichtsmassnahmen, die den schonenden Umgang mit den Tieren fördern. Gerade ältere Nutztiere, zum Beispiel Milchkühe oder Mutterschweine, würden häufig Schäden an Klauen oder Gelenken aufweisen oder seien anderweitig beeinträchtigt, heisst es vonseiten der Tierärzte.
Von anderen trennen
Wie die kantonalen Veterinärbehörden zudem feststellen, würden solche Tiere nicht immer mit der notwendigen Vorsicht transportiert. Erkrankungen und Verletzungen müssten Tierhaltende und Transporteure jedoch Rechnung tragen: Eine wichtige Massnahme sei es, kranke und verletzte Tiere von den anderen getrennt in einem separaten Abteil zu befördern. So würden sie von den anderen Tieren nicht bedrängt. «Offensichtlich kranke und verletzte Tiere dürfen zudem nicht über Viehmärkte oder Sammelstellen zur Schlachtung transportiert werden, weil die zusätzliche Transportdauer und das Umladen zu belastend sind», ist dem Leitfaden zu entnehmen.
«Wir vermuten, dass vielen Tierhaltern nicht bewusst ist, dass der Tiertransport sehr genau geregelt ist», erklärt ein Tierarzt gegenüber der BauernZeitung. So sei es entsprechend zermürbend, immer und immer wieder die gleichen Punkte zu wiederholen. «Die Tierhalterinnen und Tierhalter müssen das verinnerlichen. Wir sind ja da. Wenn sie unsicher sind, sollen sie uns anrufen und nicht einen Verstoss riskieren, denn sie tragen die Verantwortung», sagt der Tierarzt.
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Nicht mehr transportierbar
Tiere mit schwersten Erkrankungen und Verletzungen, wie beispielsweise einem Beinbruch, sind nicht transportfähig und müssen deshalb an Ort und Stelle fachgerecht getötet werden, ist dem Leitfaden zu entnehmen. Ob Tiere in den Schlachthof gefahren werden dürfen, definieren die Kriterien im Leitfaden, welcher die gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen detailliert erläutert.
(Noch) keine Bilanz
Der Leitfaden wurde Mitte 2022 publik gemacht. Nun wollte die BauernZeitung vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wissen, ob sich ein positiver Einfluss abzeichnet. Wie das BLV mitteilt, findet Mitte April dieses Jahres betreffend Umsetzung des Leitfadens eine Standortbestimmung mit der Branche, der Tierärzteschaft und dem Veterinärdienst Schweiz statt. «Wir möchten den dortigen Austausch nicht vorwegnehmen und können Ihre Fragen deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantworten», heisst es bei der Kommunikationsabteilung des BLV.

