Abo1138 Kühe wurden 2022 an der Viehschau in Nesslau aufgefahren. Die Schau beeindruckte mit ihrer Grösse und den aktiv gelebten Traditionen.Kanton St. GallenDroht den Viehschauen im Kanton St. Gallen das Aus?Samstag, 10. Februar 2024Dass die Gemeindeviehschauen derart beschäftigen, hätte er nicht erwartet, sagte der St. Galler Regierungsrat Beat Tinner an der Delegiertenversammlung des St. Galler Braunviehzuchtverbands am 17. Februar 2024. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements nahm damit Bezug auf die öffentlichen Diskussionen und den Aufschrei von letzter Woche, dass der Kanton St. Gallen im Rahmen der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes 80'000 Franken Unterstützungsgelder an die Gemeindeviehschauen ab 2026 streichen möchte.

Nicht Aufgabe des Kantons

Es sei der Regierung nie darum gegangen, die Bedeutung der Viehschauen infrage zu stellen. «Aber die Regierung war der Meinung, dass dies nicht Aufgabe des Kantons, sondern der Gemeinden ist.» Den Wunsch, die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden klarer zu definieren, habe die Regierung bereits 2021 bei der Vereinigung der Gemeindepräsidierenden und dem St. Galler Braunviehzuchtverband deponiert. Er gehe einig mit den Befürwortern der kantonalen Verpflichtung, dass der Betrag von 80'000 Franken für den Staatshaushalt nicht existenziell sei, so Tinner.

«Ich bin aber immer noch der Meinung, dass von der regionalen Bedeutung her eine Zuteilung der gesamten Verantwortung an die Gemeinden richtig wäre.»

Beat Tinner, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement St. Gallen

Regierung krebst zurück

Die Reaktionen hätten zu einer erneuten Diskussion in der Regierung geführt. «Dabei wurde beschlossen, dass die Regierung sich nicht gegen Anträge für die Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen wehren wird», teilte Beat Tinner mit. Es liege nun an den Parteien, entsprechende Anträge einzureichen.

AboSt. Galler BraunviehzuchtverbandHans-Jörg Meier ist neuer Präsident des St. Galler BraunviehzuchtverbandsSonntag, 18. Februar 2024«Das Landwirtschaftsgesetz werden wir aber trotzdem revidieren müssen», kündigte er an. Erstens laufe die Vereinbarung mit dem Braunviehzuchtverband nur noch bis 2026 und zweitens werde man wie erwähnt bei entsprechenden Eingaben das Landwirtschaftsgesetz in diesen Punkten nicht anpassen.