Die Vogelgrippe-Massnahmen werden per 1. April aufgehoben

Die Gefahr einer Einschleppung habe sich verringert, da Zugvögel ihre Winterquartiere nun grösstenteils verlassen haben, so das BLV. Eine weitere Ausbreitung der Seuche in der Schweiz sei unwahrscheinlich.

Das Schweizer Hausgeflügel habe mit den ergriffenen Massnahmen erfolgreich geschützt werden können, so die Bilanz des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Während die Vogelgrippe in ganz Europa grassierte, hierzulande in diesem Winter nur einzelne Vögel. Nun habe sich die Seuchenlage beruhigt und die Massnahmen entlang der grossen Gewässer werden per 1. April 2022 aufgehoben.

Fälle in Europa rückläufig

Zwar kommen Vogelgrippe-Fälle weiterhin fast überall in Europa vor, schreibt das BLV weiter. Der Höhepunkt der aktuellen Epidemie sei aber bereits in der zweiten Januarwoche dieses Jahres erreicht worden und die Fallzahlen seither rückläufig. Da die Zugvögel nun grösstenteils in ihren Sommerquartieren angekommen sind, sinkt auch das Risiko einer Einschleppung, so die Argumentation. Man beobachte die Seuchensituation aber weiterhin aufmerksam.

Vorsichtig bleiben

Beim Fund eines toten Wildvogels ist trotz der entspannteren Lage um die Vogelgrippe weiterhin Vorsicht geboten. Zwar ist es laut BLW «äusserst unwahrscheinlich», dass sich Menschen mit dem Virus infizieren, trotzdem solle man Kadaver vorsichtshalber nicht berühren und den Fund der Polizei oder Wildhut melden.

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