Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Änderungen der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verabschiedet. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Neu gelten 75 einheimische Fisch- und Krebsarten als bedroht. In den vergangenen Jahren ist der Bestand bei zehn Arten zurückgegangen, ihre Gefährdung hat somit zugenommen, wie der Bundesrat schreibt.

Fangverbot ausgeweitet

Krebse und Fische zählen laut dem Bundesrat zu den am stärksten gefährdeten Tierarten in der Schweiz. Zum Schutz besonders gefährdeter Arten sollen die Kantone deshalb zusätzliche Anstrengungen unternehmen. So gilt für verschiedene Arten neu ein Fangverbot. Ausserdem gelten neue Regeln bezüglich Schonzeiten und Fangmindestmasse.

Der Bund unterstützt die Kantone finanziell. Mit der Aktualisierung des Gefährdungsstatus werden die Massnahmen für den Schutz von fünf Arten - Aal, Doubsforelle, Äsche und zwei auf der Alpensüdseite vorkommende Arten von Rotaugen - in Zukunft finanziell stärker unterstützt. Die Erhöhung erfolgt gemäss dem erläuternden Bericht zur Verordnung im Rahmen des derzeitigen Budgets für Finanzhilfen.

Flachmoore und Trockenwiesen

Im gleichen Verordnungspaket genehmigte der Bundesrat zudem die Flachmoor- und Trockenwieseninventare des Kantons Graubünden. Die revidierten Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung waren bereits im November 2017 in Kraft getreten.

Davon ausgenommen waren die Flachmoore und Trockenwiesen im Kanton Graubünden. In diesem Kanton war eine breitere Vernehmlassung über die schutzwürdigen Objekte durchgeführt worden, was den Aktualisierungsprozess verzögert hatte. Der Prozess ist nun abgeschlossen.

Damit sind 225 Flachmoore (160 bereits bestehende und 65 neu erfasste) und 1090 Trockenwiesen oder -weiden (783 bereits bestehende und 307 neu erfasste) im Inventar berücksichtigt.