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PFAS-Grenzwerte mit Augenmass festlegen

Der Ständerat hat in der Frühjahrssession entschieden, bei der Festlegung von Grenzwerten für PFAS auch wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen und die Unterstützung betroffener Landwirtschaftsbetriebe einzuleiten.

Bei der Festlegung von Grenzwerten für Ewigkeitschemikalien (PFAS) sollen künftig neben Gesundheits- und Umweltrisiken auch die Vollzugstauglichkeit und wirtschaftliche Folgen berücksichtigt werden – mit besonderem Fokus auf Landwirtschaft und Wasserversorger. Ausserdem soll der Bundesrat Massnahmen zur Unterstützung betroffener Landwirtschaftsbetriebe einleiten. Diesen Beschluss fasste der Ständerat in der Frühjahrssession. Damit stimmte er den Änderungen des Nationalrats an der Motion 25.3421 zu. Als Nächstes muss der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Hintergrund der Debatte sind PFAS-belastete Böden, insbesondere im Kanton St. Gallen, wo jahrzehntelang Klärschlamm ausgebracht wurde. Betrieben wurde der Verkauf von Fleisch teils untersagt. Da die Belastung durch behördlich geförderte Praktiken entstand, sieht die Parlamentsmehrheit den Bund in der Pflicht. Der Bundesrat muss nun prüfen, wie Übergangsregelungen aussehen können.

Der Schweizerische Gemeindeverband bedauert, dass kein stärkerer Fokus auf präventiven Gewässerschutz gelegt wurde, und sieht das Anliegen der Motion grundsätzlich kritisch. Der Schweizer Bauernverband derweil betont, dass es nicht akzeptabel sei, dass LandwirtInnen die Verantwortung alleine tragen müssten. Der SBV verlangt deshalb die finanzielle Unterstützung und Entlastung betroffener Betriebe zur Vermeidung der Existenzgefährdung.

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