Oftmals kommt bei der Stoppelbearbeitung nach Mais ein Mulchgerät zum Einsatz. Die aktuellen Niederschläge können die Bearbeitung des Bodens erschweren. Dem Bodenzustand muss vor der Bearbeitung grosse Beachtung geschenkt werden, um keine Bodenverdichtungen zu riskieren.
Stoppeln anrauen und zerkleinern
Werden die Stoppeln gemulcht, trägt dies dazu bei, den Maiszünsler zu bekämpfen. Die intensive Bearbeitung raut die Stoppeln an und zerkleinert diese, so dass der Maiszünsler keine Überwinterungsgelegenheit mehr hat. Weiter verläuft die Verrottung der Stoppeln schneller.
Langsam verrottende Stoppeln können den Pilzsporendruck erhöhen. Sind die Ernterückstände mit Fusarien kontaminiert, steigt die Bedeutung der intensiven Stoppelbearbeitung zusätzlich. Können die Stoppeln nicht wie empfohlen bearbeitet werden, sollte bei einer nachfolgenden Weizensaat speziell auf eine fusarientolerante Sorte (Bodeli, Montalbano, Arina, Spontan) gesetzt werden.
Kantonalen Richtlinien beachten
Bei der Fruchtfolgeplanung gilt es die kantonalen Richtlinien zu beachten betreffend den Anbau von Mais im Folgejahr 2024. Fallenfänge des Maiswurzelbohrers haben in vielen Kantonen dazu geführt, dass der Anbau von Mais auf Parzellen, auf welchen bereits in diesem Jahr Mais als Haupt- oder Zwischenkultur nach Getreide im nächsten Kalenderjahr 2024 verboten ist.
Hungrige Larven austricksen
Das Befolgen der Fruchtfolgemassnahme ist essentiell im Kampf gegen den Maiswurzelbohrer. Die Larven sind nur sehr eingeschränkt mobil und ernähren sich ausschliesslich von Maiswurzeln. Im Herbst legen die Weibchen Eier in die bestehenden Maisparzellen. Wird auf diesen Parzellen im Folgejahr kein Mais angebaut, finden die Larven keine Nahrung und sterben ab. So richtet der Maiswurzelbohrer weiterhin nur unbedeutenden Schaden an. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo der Maiswurzelbohrer der wirtschaftlich gefährlichste Maisschädling ist.
Ob auch Ihre Parzellen vom Anbauverbot betroffen sind, erfahren Sie bei der kantonalen Pflanzenschutzfachstellen.
Erdfloh-Befall: Gelbschalen in den Parzellen lassen
Nach der Saat wurden in den Rapsparzellen Schabstellen vom Erdfloh beobachtet. Wurde die Bekämpfungsschwelle nicht erreicht, konnte von einem Insektizideinsatz abgesehen werden. Oft ist der Raps bereits über das 4-Blatt Stadium herausgewachsen. Nun ist er deutlich weniger anfällig auf den Frass des Erdflohs. Weiterer Zuflug von Rapserdflöhen kann noch während den nächsten Wochen erwartet werden. Die Gelbschalen sollten deshalb weiterhin auf den Parzellen verbleiben, um die Aktivität des Erdflohs zu überwachen und den Haupteinflug festzustellen. Wer auf seiner Rapsparzelle Schabstellen festgestellt hat, sollte nun grosses Augenmerk auf die Erdflohlarven haben. Ab Mitte Oktober wird zwingend dazu geraten, den Larvenbefall zu überwachen. Die Bekämpfungsschwellen wurden in der Ausgabe vom 8. September erläutert.
Die Behandlung der Erdlohlarven gilt es so lange wie möglich hinauszuzögern. Erst in der zweiten Oktoberhälfte sollten die meisten Larven geschlüpft sein. Sobald die Temperaturen tiefer liegen, bei etwa 10-15 Grad Celsius, ist die Wirkungsdauer der Pyrethroide über eine längere Zeitdauer gewährleistet als bei den heissen Temperaturen in der ersten Septemberhälfte.
Das wüchsige Wetter verhilft auch dem Unkraut zu Wachstum. Ab dem 4-Blatt Stadium der Rapspflanzen kann eine erste mechanische Unkrautbekämpfung vorgenommen werden. Bei Bedarf wird ein zweiter Durchgang im 6-Blatt Stadium empfohlen. Beim Einsatz von Hackgeräten sollte nicht tiefer als 5 cm gehackt werden, sonst können Unkrautsamen an die Oberfläche befördert werden und den Unkrautdruck zusätzlich erhöhen. Wo viel Ausfallgetreide aufgelaufen ist, kann eine Behandlung mit einem Gräserherbizid sinnvoll sein.