Für Hunde gibt es einige trendige Futtermittel mit Hanf, vom Hundekeks bis zum Futteröl. Geworben wird z. B. mit verbesserter Nervenstärke oder mehr Vitalität. In der Schweiz gilt aber ein Verfütterungsverbot von Hanf oder Hanfprodukten in jeder Art und Form an laktierende Tiere, deren Milch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer aktuellen Studie gezeigt, dass diese Regelung durchaus sinnvoll ist.

Auch wenig THC reicht

Die Forschenden haben zehn Milchkühen zuerst bis zu 920 Gramm Nutzhanf-Silage mit einem sehr tiefen Gehalt an psychoaktivem THC in der Tagesration verfüttert, was ohne Folgen blieb. Das Blatt wendete sich aber bei 840 bis 1680 Gramm Nutzhanf-Silage aus Blättern, Blüten und Samen. Zwar lag laut BfR auch in dieser Silage der THC-Gehalt mit 0,12 Prozent unter dem zulässigen Höchstgehalt für Nutzhanf (0,2 Prozent). Man stellte nach dem Verzehr aber deutliche Verhaltensänderungen bei den Kühen fest.

Schneller Puls und mehr Zungenspiel

Am zweiten Tag hätten die Tiere weniger gefressen und auch weniger Milch gegeben, schriebt das BfR. Ausserdem registrierte man eine erhöhte Atemfrequenz und Herzschlagrate, verstärktes Speicheln, Zungenspiel und eine gerötete Nickhaut im Auge. Die beobachteten Symptome seien teilweise jenen ähnlich, die bei Menschen nach dem Konsum von Marihuana auftreten.

Milch, die high macht

Untersuchungen der Milch ergaben, dass sie nach Verfütterung der THC-haltigen Nutzhanf-Silage bedeutsame Mengen an THC und anderen Cannabinoiden enthielt. Wie es weiter heisst, sei bei THC-Gehalten in dieser Grössenordnung beim Menschen die akute Referenzdosis schnell überschritten. Darunter versteht man diejenige Menge einer Substanz pro Kilo Körpergewicht, die über die Nahrung ohne erkennbares Risiko für den Konsumenten aufgenommen werden kann. Die Hanf-Silage führte also zu wahrscheinlich psychoaktiver Milch. Gerade bei Kindern wäre angesichts ihrer geringeren Körpermasse schneller mit einem Effekt zu rechnen.

Für andere Nutztiere zugelassen

THC in Schweizer Milch ist durch das oben erwähnte Verfütterungsverbot ausgeschlossen. Hanfsamen und Produkte daraus wie Öl oder Presskuchen dürfen aber an andere Nutztiere wie etwa Pferde verfüttert werden. Sie sollen gemäss Werbeversprechen ernährungsbedingten Mangelerscheinungen vorbeugen.