Bevor mit der Hofdüngerausbringung in diesem Jahr gestartet wird, sollte überprüft werden, ob diese gesetzlich zulässig ist. Konkret darf Hofdünger nur ausgebracht werden, wenn die Pflanzen die Nährstoffe auch aufnehmen können.
Websites bieten Infos
In der Vegetationszeit nehmen Pflanzen Nährstoffe über den Boden auf. In der Vegetationsruhe ist das Wachstum der Pflanzen eingestellt und es werden keine Nährstoffe aufgenommen. Die Vegetationsruhe dauert in der Regel von November bis Ende Februar und ist temperaturabhängig. Sie ist beendet, wenn die durchschnittliche Tagesmitteltemperatur von sieben aufeinander folgenden Tagen über 5° C liegt.
Die Tagesmitteltemperatur kann zum Beispiel auf den Websites «Agrometeo» und «MeteoSchweiz» nachgeschaut werden. Die Exposition und Höhenlage der eigenen Parzellen müssen dem Standort der Messstation ähneln, damit die Messwerte für den Betrieb übernommen werden können. Weiter müssen die kantonalen Bestimmungen eingehalten werden.
Planung im Frühling
Damit bei der ersten Nutzung nicht alle intensiven Grünlandflächen gleichzeitig gemäht oder beweidet werden müssen, kann mit der Düngung eine Futterstaffelung gemacht werden. Durch eine geringere oder spätere Güllengabe auf einigen Flächen, verzögert sich deren Wachstum. Dies kann die Arbeitsspitze im Frühling brechen und für Entlastung sorgen.
Eine Begehung der Flächen am Ende der Vegetationsruhe gibt Aufschluss, wie die Parzellen aus dem Winter kommen und ob der Boden abtrocknet. Das Abtrocknen ist ein Zeichen, dass die Pflanzen Wasser für das Wachstum aufnehmen und die Vegetationsruhe beendet ist. Weiter kann bei der Begehung der Pflanzenbestand jeder Parzelle beurteilt Pflegemassnahmen definiert werden. Haben Mäuse Schäden verursacht, kann mit einer Frühlingsweide die Bestockung der Weidegräser angeregt werden, damit diese die Lücken schliessen. Sind die Lücken zu gross, macht eine vorgängige Übersaat von Hand oder mit einem Grünlandstriegel Sinn. Das Saatgut wird von den weidenden Tieren eingetrampelt und erhält Bodenkontakt. Schäden der Frühlings- oder Herbstweide können durch Walzen ausgeebnet werden.
Mistklumpen, Güllerückstände oder Mausehaufen können mit der Wiesenegge eingearbeitet/verteilt werden.
Nicht vor Regen düngen
Damit die Nährstoffe nicht in Gewässer gelangen, muss der Boden aufnahmefähig, also abgetrocknet sein. Da die Nährstoffaufnahme, infolge kalter Böden, zu Beginn der Vegetationszeit langsamer geschieht, sollte es nach der Hofdüngerausbringung mehrere Tage nicht regnen. Auf besonders gefährdeten Parzellen sollte die Güllenmenge im Frühling reduziert werden, damit das Risiko vom Abschwemmen und der Auswaschung minimiert werden kann.

