Diese hatte beim letzten umstrittenen Punkt die Version des Ständerats beantragt. Demnach enthält die Vorlage keine Verpflichtung für die Kantone, bis 2035 zusätzliche Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen zu bezeichnen.

Streitpunkt Vorgehen

In der Sache waren sich die Kammern zwar einig: Zusätzliche Zuströmbereiche sollen für den besseren Schutz des Grundwassers ausgeschieden werden. Ziel ist es, dass einsickernde Stoffe weniger Grundwasser und damit weniger Trinkwasser belasten.

Umstritten war aber das Vorgehen. Der Nationalrat wollte, um keine Zeit zu verlieren, diese Bestimmung gleich in die Vorlage aufnehmen. Der Ständerat wünschte ein separates Verfahren mit einer Vernehmlassung und wollte deshalb die Bestimmung nicht in der Vorlage haben. Dies beantragte nun auch die Einigungskonferenz.

Der Nationalrat hiess deren Antrag schliesslich mit 179 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Der Entscheid im Ständerat fiel mit 38 zu 3 Stimmen.

Munition für den Abstimmungskampf

Formell ist die Vorlage zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative, über die am 13. Juni abgestimmt wird. Die Bestimmungen, die in beiden Räten zuweilen emotional diskutiert wurden, sollen den zwei Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.

Vorgeschrieben wird neu, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser reduziert werden sollen – gemäss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.

Ohne Zielwerte für die Reduktion

Gesenkt werden sollen zudem die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele enthält die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 «angemessen reduziert» werden.

SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt, unterlagen aber in beiden Räten. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel von 2014 bis 2016.

Dünger und Kraftfutter werden erfasst

Weiter enthält die Vorlage eine Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe. Erfasst werden dabei Dünger und Kraftfutter. So legten es die Räte in mehreren Beratungsrunden und zuletzt mit Stichentscheid von Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) fest.

Ausgearbeitet hat das Gesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S). Die Vorlage beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz.