Chlorothalonil darf seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Zulassung für Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, entzogen. Das LANAT hat seit Frühling eine fokussierte Beprobungs-Kampagne durchgeführt, um dies zu überprüfen, schreibt das Amt in einer Mitteilung. Im Zuge dieser Kampagne wurde verteilt über das gesamte Mittelland 41 Proben in verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturen entnommen. Alle Proben sind negativ ausgefallen.
Pflanzen
Berner Bauern halten sich an Chlorothalonil-Verbot
Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) überprüft regelmässig, ob sich Landwirtschaftsbetriebe an die geltenden Vorschriften beim Anwenden von Pflanzenschutzmitteln halten.

Fruchtbare Böden – wie hier im Berner Seeland – sollen dank guter Karten besser geschützt werden können. (Bild ji)

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Etappensieg für Syngenta: Chlorothalonil nicht mehr «wahrscheinlich krebserregend»
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund Chlorothalonil nicht länger als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnen darf. Auch dessen Metaboliten sind nicht mehr «relevant» zu nennen.Gewinnen Sie zwei Tickets für die OLMA 2026!
Bund gewährt Trinkwasserversorgern längere Fristen für die Einhaltung der Chlorothalonil-Grenzwerte