Berner Bauern halten sich an Chlorothalonil-Verbot

Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) überprüft regelmässig, ob sich Landwirtschaftsbetriebe an die geltenden Vorschriften beim Anwenden von Pflanzenschutzmitteln halten.

Chlorothalonil darf seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Zulassung für Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, entzogen. Das LANAT hat seit Frühling eine fokussierte Beprobungs-Kampagne durchgeführt, um dies zu überprüfen, schreibt das Amt in einer Mitteilung. Im Zuge dieser Kampagne wurde verteilt über das gesamte Mittelland 41 Proben in verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturen entnommen. Alle Proben sind negativ ausgefallen.

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