«Wassergesättigter Boden, der das Roden verunmöglicht, stellt in der Elementarschadenversicherung kein versichertes Ereignis dar.» Diese Definition könnte dieses Jahr für einige Zuckerrübenproduzenten zum Verhängnis werden. Die Agrisano erläutert weiter: «Stehende Kulturen auf dem Feld gehören nicht zu den versicherten Werten der landwirtschaftlichen Mobiliarversicherung». Auch allfällige Zusatzversicherungen zur…

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