Von der Neuzulassung betroffen seien Mais und Sojabohnen, wie die Nachrichtenagentur SDA gemäss einer Mitteilung der EU-Kommission schreibt. Zudem sei die Zulassung für drei gentechnisch veränderte Maispflanzen erneuert worden.

Die Freigaben gelten allerdings nur für den Gebrauch der Pflanzen, nicht jedoch für deren Anbau. Die Zulassungen sind zehn Jahre gültig. Alle aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellten Produkte unterliegen EU-Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln.