Die Warnung des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) ist ungewöhnlich deutlich. Ein grosser Detailhändler habe Ausschreibungen für mehrere Dutzend Produkte eröffnet, wobei sich die Preise auf einem sehr tiefen Niveau bewegten. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern ausdrücklich, keine Offerten für diese Ausschreibungen einzureichen. Dahinter steckt weit mehr als ein Streit um einige Rappen pro Kilo Gemüse. Es geht um Macht.
Viele Verkäufer, wenige Käufer
Die Ausgangslage ist für Gemüseproduzenten schwierig. Wenn mehr Betriebe und Produktionsmengen um einen begrenzten Absatz konkurrieren, wächst die Versuchung, sich über den Preis einen Platz beim Abnehmer zu sichern. Für den einzelnen Produzenten kann ein langfristiger Vertrag zunächst attraktiv erscheinen. Er weiss: Meine Rüebli, Salate oder Zucchetti sind verkauft.
Doch diese Sicherheit hat ihren Preis. Wird der Fixpreis Monate oder gar ein Jahr im Voraus festgelegt, bleiben Wetter-, Ertrags- und Kostenrisiken weitgehend beim Produzenten. Genau davor warnt der VSGP. Energie, Personal und Betriebsmittel können teurer werden, Kulturen können wegen Wetter, Krankheiten oder Schädlingen weniger Ertrag bringen. Der Abnehmer erhält trotzdem die Ware zum vereinbarten Preis.
Damit wird aus der vermeintlichen Absatzgarantie eine Wette auf die eigenen Produktionskosten.
Der gefährliche erste Vertrag
Noch problematischer ist die Wirkung auf die anderen Produzenten. Nimmt einer den tiefen Preis an, steht dieser bei der nächsten Verhandlung im Raum. Der Abnehmer kann dem nächsten Lieferanten entgegenhalten: Ein anderer produziert dafür.
Damit beginnt eine Abwärtsspirale. Der einzelne Gemüseproduzent hat einen starken Anreiz, auszuscheren. Er kann argumentieren: Wenn ich nicht unterschreibe, tut es mein Nachbar. Also sichere ich wenigstens meinen eigenen Absatz.
Genau hier wird Solidarität zur wirtschaftlichen Notwendigkeit. Denn wenn zehn Produzenten einzeln versuchen, ihren eigenen Absatz zu retten, können am Ende alle schlechter dastehen. Der VSGP beschreibt selbst die Gefahr, dass sich Produzenten gegenseitig mit immer tieferen Angeboten unterbieten und dadurch das gesamte Preisniveau unter Druck gerät.
Das ist das eigentliche Dilemma: Was für den einzelnen Betrieb kurzfristig vernünftig erscheinen kann, kann für die Produzentenschaft insgesamt verheerend sein.
Solidarität ist keine Romantik
Deshalb darf Solidarität unter Gemüsebauern nicht mit bäuerlicher Folklore verwechselt werden. Sie ist ein wirtschaftliches Gegengewicht zur gebündelten Einkaufsmacht. Allerdings gibt es dabei kartellrechtliche Grenzen: Produzenten dürfen nicht einfach untereinander Preise absprechen oder den Wettbewerb ausschalten. Gerade deshalb sind Produzentenorganisationen, Branchenlösungen, Markttransparenz und rechtlich saubere gemeinsame Positionen so wichtig.
Die Forderung kann deshalb nicht lauten: Alle Bauern verlangen denselben Preis. Sie muss lauten: Kein Produzent sollte Verträge akzeptieren müssen, welche das Produktions- und Kostenrisiko einseitig bei ihm abladen.
Kartellähnlich – aber nicht automatisch ein Kartell
Bei der Beurteilung der Grossverteiler ist eine wichtige Unterscheidung nötig. Die Schweizer Marktstruktur kann aus Sicht eines Produzenten durchaus kartellähnlich wirken: Wenige grosse Abnehmer stehen einer Vielzahl von Lieferanten gegenüber. Daraus folgt aber nicht, dass ein rechtswidriges Kartell besteht. Dafür wären entsprechende Abreden oder andere kartellrechtlich relevante Verhaltensweisen nachzuweisen.
Die starke Konzentration des Schweizer Lebensmittelhandels ist dagegen gut dokumentiert. Der Preisüberwacher hielt fest, dass Coop und Migros inklusive Denner gemäss einer GfK-Auswertung 2021 knapp 80 Prozent des Umsatzes im Lebensmittel-Detailhandel erreichten; nach einer anderen Berechnung lag der gemeinsame Anteil bei knapp 70 Prozent. Der Preisüberwacher bezeichnete die Schweizer Einzelhandelsstruktur ausdrücklich als wesentlich stärker konzentriert als in vergleichbaren Ländern.
Auch die Wettbewerbskommission hat sich mit der Stellung der grossen Detailhändler auf den Beschaffungsmärkten beschäftigt. In einer Untersuchung wurden für Coop bereits für 2006 beispielsweise Marktanteile von 30 bis 40 Prozent bei Gemüse und Salaten sowie 40 bis 50 Prozent bei Obst und Früchten ausgewiesen.
Das Entscheidende ist also weniger der Begriff «Kartell» als die Asymmetrie der Marktmacht. Wer kann Nein sagen? Marktmacht zeigt sich nämlich nicht erst dort, wo jemand einen Preis befiehlt. Sie zeigt sich bereits bei einer einfacheren Frage.
Wer kann es sich leisten, Nein zu sagen?
Ein Grossverteiler, der einen einzelnen Gemüseproduzenten als Lieferanten verliert, kann möglicherweise auf andere Produzenten, Zwischenhändler oder – im Rahmen der geltenden Importregelungen – ausländische Ware ausweichen. Für einen Gemüsebaubetrieb kann der Verlust eines wichtigen Abnehmers dagegen existenziell sein.
Frisches Gemüse lässt sich nicht monatelang lagern, bis irgendwo ein besserer Käufer auftaucht. Die Kulturen sind geplant, die Flächen bepflanzt, Personal und Maschinen vorhanden. Ist die Ware erntereif, tickt die Uhr. Diese unterschiedliche Verhandlungsmacht macht Ausschreibungen mit tiefen Fixpreisen so brisant.
Transparenz allein genügt nicht
Dass das Problem inzwischen auch politisch erkannt wird, zeigt der Bundesrat. Im Februar 2026 kündigte er an, die Marktbeobachtung im Agrar- und Lebensmittelbereich zu stärken.
Dabei geht es ausdrücklich auch um mehr Transparenz bei der Preisbildung entlang der Wertschöpfungskette und um die Frage, wie unlautere Handelspraktiken bekämpft werden können. Mehr Transparenz ist wichtig. Sie löst das Machtproblem aber noch nicht. Ein Produzent kann genau wissen, dass sein Preis zu tief ist – und trotzdem unterschreiben, wenn er fürchtet, sonst seinen Absatz zu verlieren.
Hier kommt wieder die Solidarität ins Spiel. Solange jeder Produzent glaubt, er könne sich auf Kosten des Nachbarn einen Platz im Regal sichern, sitzt der Handel am längeren Hebel. Erst wenn genügend Produzenten bereit sind, wirtschaftlich nicht tragbare Bedingungen gemeinsam zurückzuweisen, verändert sich die Verhandlungsposition. Die Aufforderung des VSGP, auf die aktuellen Ausschreibungen keine Offerten einzureichen, ist deshalb mehr als eine Warnung vor schlechten Verträgen. Sie ist ein Test für die Geschlossenheit der Branche.
Denn der mächtigste Hebel eines Grossverteilers ist möglicherweise gar nicht seine Grösse. Es ist die Gewissheit, dass sich unter genügend Produzenten fast immer einer findet, der noch etwas billiger liefert. Genau diese Gewissheit müssten die Gemüseproduzenten durchbrechen.

