Protein-Futtermittel: Bund legt nach und gibt Pflichtlager komplett frei

Sechs Wochen nach der Teilfreigabe legt der Bund nach: Ab dem 15. Oktober können die Pflichtlager für Soja-, Raps- und Sonnenblumenschrot vollständig angezapft werden. Aus diesen Reserven wird zum allerersten Mal Futter entnommen.

Die Lage beim Eiweissfutter hat sich seit Ende August nicht entspannt. Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat deshalb die Pflichtlager für Protein-Futtermittel freigegeben. Den Antrag dazu stellte Roland Pfister, der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung.

Die Verordnung tritt am 15. Oktober in Kraft. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) spricht von einer «sich abzeichnenden Mangellage». Mit der Freigabe sei die Versorgung aber sichergestellt.

Zweite Stufe nach sechs Wochen

Die Freigabe läuft in zwei Stufen. Den ersten Schritt hatte die Wirtschaftliche Landesversorgung am 31. August angekündigt. Damals war der Import von Protein-Futtermitteln wegen der tiefen Pegel auf Rhein und Donau bereits seit Wochen stark eingeschränkt. Zudem fehlte wegen der Trockenheit Raufutter.

Roland Pfister bewilligte deshalb ab dem 1. September eine sogenannte temporäre Bedarfsdeckungsunterschreitung. Das bedeutet, dass die Firmen ihre vorgeschriebenen Mindestbestände vorübergehend unterschreiten dürfen. Erlaubt war der Bezug von höchstens 20 Prozent der Pflichtlagermenge, gemäss der Nachrichtenagentur Keystone-SDA befristet bis Ende Februar 2027. Diesen Schritt kann der Delegierte in eigener Kompetenz anordnen.

Schon Ende August hielt der Bund fest, dass der Departementschef bei einer weiteren Verschlechterung die gesamte Pflichtlagermenge per Verordnung freigeben könne. Diesen Schritt hat Parmelin nun vollzogen.

Der Schweizer Bauernverband begrüsste bereits die erste Freigabe: Sie solle die Futtermittelpreise weder steigen noch sinken lassen, sondern helfen, sie möglichst stabil zu halten.

Erstmals wird tatsächlich entnommen

Seit dem 1. September sind 9,5 Prozent der gesamten Pflichtlagerbestände bezogen worden. Das ist eine Premiere. Seit es Pflichtlager für Nahrungs- und Futtermittel gibt, wurde noch nie daraus entnommen. Im Jahr 2018 hatte der Bund wegen Rhein-Niedrigwassers zwar ebenfalls Bezüge bei den proteinhaltigen Futtermitteln bewilligt. Die Lage entspannte sich damals aber so rasch, dass die Lager unangetastet blieben.

Reserve reicht länger als zwei Monate

Die Pflichtlager für Protein-Futtermittel sollen den Bedarf während zwei Monaten decken. Sie gehören, wie alle Pflichtlager, den Unternehmen selbst. Die Zielgrösse von zwei Monaten geht vom Extremfall aus, dass gar keine Importe mehr in die Schweiz gelangen. Davon ist man laut WBF weit entfernt. Es kommt weiterhin Ware ins Land, nur in kleineren Mengen. Die Lücken lassen sich deshalb deutlich länger überbrücken, als die zwei Monate vermuten lassen.

Ware wäre da, nur kommt sie nicht an

Am Weltmarkt fehlt es nicht an Eiweissfutter. Das Problem liegt im Transport. Wegen des tiefen Wasserstands können die Schiffe auf Rhein und Donau nur eingeschränkt fahren. Betroffen sind auch die Ölmühlen: Sie erhalten weniger Ölsaaten und können die gewonnenen Schrote schlechter abtransportieren.

Gleichzeitig sind Bahn und Lastwagen stark gefragt. Zahlreiche Güter, die sonst per Schiff reisen, müssen auf Schiene und Strasse umgeladen werden. Der Raufuttermangel macht zusätzliche Transporte nötig. Die Lieferungen in die Schweiz konkurrieren so mit anderen Warenströmen. Die Folge: Ladungen treffen verspätet ein oder fallen zeitweise ganz aus.

Beim Soja fast vollständig vom Ausland abhängig

Proteinträger sind die eiweissreichen Bestandteile im Tierfutter, vor allem Soja-, Raps- und Sonnenblumenschrot. Diese Schrote fallen an, wenn aus Ölsaaten Pflanzenöl gepresst wird. Die Futtermühlen mischen sie mit Getreide und weiteren Komponenten zu Mischfutter oder geben sie direkt in die Futterrationen. Verfüttert werden sie vor allem an Rinder, Schweine und Geflügel. Beim Sojaschrot ist die Schweiz fast vollständig auf Importe angewiesen.

So funktionieren die Pflichtlager

Die Schweiz ist bei vielen lebenswichtigen Gütern auf Importe angewiesen. Für den Fall, dass Lieferungen ausbleiben, hält sie Pflichtlager. Der Bund bestimmt, welche Güter in welchen Mengen gelagert werden müssen. Die Vorräte gehören aber nicht dem Bund, sondern den Unternehmen, die zur Lagerhaltung verpflichtet sind. Die Zielmengen richten sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Die tatsächlich gelagerten Mengen können davon abweichen.

Wer ist zuständig? Für Nahrungs- und Futtermittel ist die Organisation Réservesuisse zuständig. Sie verwaltet einen Garantiefonds, also eine Branchenkasse, aus der unter anderem Lagermieten, Versicherungen, Transporte und Zinsen bezahlt werden. Daneben gibt es Pflichtlagerorganisationen für Treibstoffe, Dünger, Heilmittel und Erdgas.

Wann wird freigegeben? Pflichtlager werden freigegeben, wenn ein Gut im Inland knapp wird oder knapp zu werden droht und die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Bis zu 20 Prozent der Lagermenge eines Produkts kann der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung in eigener Kompetenz freigeben. Für mehr braucht es eine Verordnung des Wirtschaftsdepartements. Sie wird wieder aufgehoben, sobald sich die Lage normalisiert hat.

Wer bezahlt? Grundsätzlich die Konsumentinnen und Konsumenten, denn die Lagerkosten fliessen in die Verkaufspreise ein. Der Bund hilft mit Garantien für günstige Bankkredite und erlaubt besondere steuerliche Abschreibungen auf den Beständen. Bei bestimmten Agrargütern gilt eine Ausnahme: Hier verzichtet der Bund auf einen Teil der Zolleinnahmen und schützt damit die inländische Produktion.

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