Bei zwei Prozent der 2022 kontrollierten Produkte konnte die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden. Insgesamt wurden bei 77 von 507 Stichproben Mängel festgestellt. Dies entsprach einem Anteil von 15 Prozent, wie der VKCS bekannt gab. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um geringfügige Abweichungen bei den Angaben auf der Etikette der Produkte im Vergleich zu den Anforderungen des Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) zur Information über Lebensmittel.

Keine Strafanzeigen

Schwerwiegende Verstösse wie die unangemessene oder irreführende Verwendung geschützter Bezeichnungen traten nur sporadisch auf. Insgesamt waren ein Prozent der Produkte irreführend gekennzeichnet oder in nicht zertifizierten Unternehmen hergestellt worden, wie der VKCS weiter mitteilte. Strafanzeigen wurden keine erstattet.

338 Unternehmen kontrolliert

Die Kontrollen wurden 2022 bei 338 Unternehmen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Eine 2015 durchgeführte nationale Kampagne des VKCS hatte zuvor eine unbefriedigende Situation ergeben. Die Inspektion des VKCS konzentrierte sich auf eine Auswahl von Schweizer Lebensmitteln mit geschützter Bezeichnung wie beispielsweise das Bündnerfleisch GGA, das Walliser Trockenfleisch GGA, Gruyère GUB oder den Berner Alpkäse AOP.