EinfuhrregelungBund prüft Importverbot von tierquälerisch hergestellten PelzenDonnerstag, 6. April 2023 Für den Schweizer Tierschutz STS führt kein Weg ab einem vollständigen Importverbot für Pelz vorbei, wie er in einer Mitteilung ausführt. Denn es gebe keine solchen Produkte, die nicht tierquälerisch hergestellt worden sind. Dasselbe gelte für Stopfleber und auch Froschschenkel, deren Deklarationspflicht angesichts mangelnder internationaler Standards im Übrigen kaum umsetzbar sei.

«Generell ungenügend»

Aus Sicht des STS lenkt der Bundesrat in dieser Sache allerdings vom Ziel ab. Bei Froschschenkeln oder Stopfleber handle es sich um Nischenprodukte. «Die Einführung einer Deklarationspflicht für Produkte, die aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden stammen, beurteilt der STS generell als ungenügend» heisst es in der Mitteilung.

20 verschiedene tierquälerische Produktionsformen

Unter den heutigen Importen in die Schweiz hat der STS rund 20 Produktionsmethoden ausgemacht, die tierquälerisch seien. Das betreffe Millionen von Nutztieren, die aus der hierzulande verbotenen industriellen Massentierhaltung stammen. Als Beispiel nennt man in der Mitteilung Poulet aus Brasilien, aber auch Produkte, die mit schmerzverursachenden Methoden gewonnen werden (etwa Lebendrupf oder Mulesing).

Das Vorhaben, eine Deklarationspflicht für Froschschenkel und Stopfleber einzuführen, sei ein Schritt in die richtige Richtung – aber auch ein Schuss am Ziel vorbei.