Im Juni 2021 hat das Parlament  die Motion «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S  angenommen. Sie verlangt, dass für pflanzliche und tierische Erzeugnissen eine Deklarationspflicht eingeführt wird, wenn Produktionsmethoden zur Anwendung gelangen, die in der Schweiz verboten sind. Diese Deklarationspflichten sollen völkerrechtskonform sein.

Kontrollen würden aufwendiger

Der Bundesrat hat nun festgelegt, wie er diese Motion umsetzen will. Eine umfassende Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden führte zu unverhältnismässig hohen Kosten für die Wirtschaft. Die Kontrollen würden viel aufwendiger. Zudem widerspräche eine umfassende Deklarationspflicht internationalen Verpflichtungen. Der Bundesrat will deshalb die neuen Massnahmen auf bestimmte tierische und pflanzliche Erzeugnisse beschränken.

Drei neue Deklarationspflichten sind vorgesehen

Vorgesehen sind neue Deklarationspflichten in drei Bereichen. Erstens für tierische Produkte, die ohne Schmerzausschaltung gewonnen werden. Dies kann bei Froschschenkeln der Fall sein oder bei Produkten von Tieren, die betäubungslos kastriert wurden. Zweitens soll es eine Deklarationspflicht geben für Erzeugnisse aus der Stopfmast von Gänsen und Enten. Drittens sollen pflanzliche Lebensmittel deklariert werden müssen, wenn sie aus Ländern stammen, in denen Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen, die international als besonders gefährlich eingestuft sind.

Importverbot für Pelze aus tierquälerischer Produktion

Der Bundesrat will zudem ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelze und Pelzprodukte prüfen. Diese müssen gut sichtbar gekennzeichnet werden. Die Branche setzt die Deklarationspflicht aber seit deren Einführung 2014 mangelhaft um. Allein 2021 und 2022 wurden die Kennzeichnungen bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen missachtet. Der Bund hat die Branche mehrfach kontaktiert, verwarnt und Bussen verhängt. Dies hat zu keinen nennenswerten Verbesserungen geführt.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Inneren EDI beauftragt, bis Ende März 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Er hat zudem beschlossen, die Arbeiten zur digitalen Deklaration von Lebensmitteln zu sistieren, bis die Haltung der EU in dieser Thematik bekannt ist.