Wenn nach einem Schaden am Dach Regen, Ziegel- oder Eternitstückchen das Heu teilweise unbrauchbar machen, möchte man möglichst schnell retten, was noch zu retten ist. Im Kanton Aargau ist das für Landwirte aber schwierig: Wen ausserhalb der Bauzonen (z. B. in einer Landwirtschaftszone) mehr als einige Ziegeln ersetzt werden müssen, braucht es eine Baubewilligung. Das schreibt der Aargauer Bauernverband (BVA) in einer Mitteilung und bezieht sich auf ein Schreiben des Kantons. Das sei «Schikane in Reinkultur», findet der BVA.

Enttäuscht über das Vorgehen

Man sei vom Vorgehen der Abteilung für Baubewilligung enttäuscht, heisst es weiter. Die Gemeinden würden den Gebäudeeigentümern sicher nicht in dieser finanziell wie psychisch schwierigen Situation noch Steine in den Weg legen, sondern sie so schnell wie möglich bei der Sicherung der verbliebenen Futtervorräte und bei Reparaturen unterstützen, bürgernah und verhältnismässig handeln.  

Der BVA hofft, dass das «praxisferne und bürgerfeindliche» Schreiben des Kantons zurückgezogen und korrigiert wird. Man erwarte künftig ein der jeweiligen Situation angepasstes Vorgehen der Abteilung für Baubewilligung. Diese solle nämlich den juristischen Spielraum nutzen und nicht stures Beamtentum zeigen. 

Kantonale Amststellen sichern?

Weiter ist der BVA laut Mitteilung «sehr erstaunt» darüber, dass sich ein Amt offenbar selbst – und allen Betroffenen – unnötigerweise zusätzliche Arbeit aufhalsen wolle. Da frage man sich, ob es nur um die Sicherung kantonaler Arbeitsstellen gehe.. 

«Allen von den Unwetter betroffenen Personen wünscht der BVA viel Kraft und eine möglichst schnelle und vollständige Behebung der entstandenen Schäden an den Gebäuden», schliesst der BVA.