Die neue Gesetzesvorlage geht auf die Neuausrichtung der Direktzahlungen des Bundes im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 ein, wodurch die Ko-Finanzierungen des Kantons angepasst werden. Dementsprechend wird der Finanzhaushalt nachhaltig verbessert, wie der Kanton Nidwalden in einer Medienmitteilung schreibt.

Ausserdem laufen Ende 2015 gewisse befristete kantonale Fördermassnahmen aus, die der Kanton durch periodische Berichterstattungen auf ihre Wirksamkeit prüft. So untersuchte der Bericht "Analyse & Perspektiven für die Landwirtschaft in Nidwalden" die Fördermassnahmen und beurteilt sie weitgehend als gut funktionierend. Einzelne Programme erreichten die Zielsetzungen nicht. Diese werden in der Teilrevision angepasst.

Ebenso finden Anpassungen statt, um die Absatzförderung, die Ressourcenprojekte sowie die Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge zu verbessern und mit den neuen Vorgaben des Bundes zu vereinbaren.

Der vorgeschlagene Rahmenkredit Landwirtschaft 2016-2019 beträgt insgesamt 5,96 Millionen Franken. Dies ist eine Reduktion der kantonalen Mittel für die Landwirtschaft, die jedoch durch die Erhöhung der Bundesbeiträge ausgeglichen werde, schreibt der Kanton. Der Rahmenkredit wird dem Landrat noch in einer separaten Vorlage unterbreitet.

lid