Je zwei der acht geplanten Bohrstandorte im Kanton Aargau liegen auf den Gemeindegebieten von Bözberg, Effingen und Remigen, je einer in den Gemeinden Riniken und Zeihen. Dieses Standortgebiet westlich von Brugg trägt den Namen Jura Ost.

Die Gegend ist geologisch für ein Endlager geeignet, weil sie zwischen der Mandach-Überschiebung und der Jura-Hauptüberschiebung liegt. Eingereicht werden zwar Gesuche für acht Bohrungen. Effektiv gebohrt wird aber dann nur an drei bis fünf Standorten.

Konkrete Bohrstellen noch nicht festgelegt

Im Bereich Zürich Nordost liegen drei Bohrplätze in Trüllikon, einer im Nachbarort Marthalen, je einer in Rheinau und Dachsen. In Laufen-Uhwiesen hat die Nagra zwei Bohrplätze festgelegt.

Auch hier lässt die Nagra offen, an welchen Stellen tatsächlich gebohrt wird: Vorgesehen sind drei bis fünf Bohrungen. Die übrigen Bewilligungen werden gleichzeitig eingeholt, um keine Zeit zu verlieren, falls noch an zusätzlichen Stellen gebohrt werden müsste.

Die Verträge zwischen den Grundeigentümern der infrage kommenden Bohrplätze und der Nagra konnten sowohl im Aargau als auch in Zürich unter Dach und Fach gebracht werden.

Bereits erfolgt sind seismische Messungen des Untergrunds. Die Geologen der Nagra können sich damit ein genaues Bild von der Bodenbeschaffenheit machen. Von den Tiefenbohrungen versprechen sie sich noch Aufschluss über Details, um die grösstmögliche Sicherheit zu gewähren.

Bohrungen erst 2019 erwartet

Jede Sondierbohrung kostet rund 10 Millionen Franken. Bis allerdings in den Untergrund vorgedrungen wird, dürfte es 2019 oder noch später werden. Das Bewilligungsverfahren läuft gemäss dem Kernenergierecht ab und ist hürdenreich. Für jedes der Bohrgesuche wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt.

Erachtet das Bundesamt für Energie (BFE) die am Dienstag eingereichten Gesuche als vollständig und liegt das sicherheitstechnische Gutachten der Nuklearaufsichtsbehörde ENSI vor, werden die Gesuche während dreissig Tagen bei den Standortgemeinden öffentlich aufgelegt. Dies wird voraussichtlich im ersten Quartal 2107 der Fall sein.

Zugleich werden die Standortkantone und die Fachstellen des Bundes zur Einreichung einer Stellungnahme aufgefordert. Von den Sondierbohrungen Betroffene können schriftlich beim BFE eine Einsprache einreichen. Gemeinden werden gleich behandelt wie Private.

Danach ist es an der Nagra, zu den Einsprachen Stellung zu nehmen. Einsprachen und Stellungnahmen werden vom BFE geprüft und berechtigte Anliegen bei der Ausarbeitung der Bohrbewilligungen berücksichtigt.

Die Bewilligungen sollen gemäss jetzigem Fahrplan im Herbst 2018 vorliegen. Dagegen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt, und ein Entscheid bis vor Bundesgericht gezogen werden.

Zweiter Schritt zuerst abschliessen

Die Sondierbohrungen bilden nach den 3D-Seismikmessungen den zweiten Schritt der dritten Etappe. Sie können aber erst begonnen werden, wenn die zweite Etappe, die Suche nach geeigneten Endlagerstandorten, vollständig abgeschlossen ist. In der zweiten Etappe geht es darum, je eine Standortgebiet für ein Lager für hochradioaktive sowie ein Lager für leicht- und mittelradioaktive Stoffe definitiv festzulegen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2018 beschliessen, welche Standortgebiete in der dritten Etappe tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben neben den von der Nagra favorisierten Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost auch die vier anderen potenziellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.

Dies gilt vor allem für das Gebiet Nördlich Lägern, zu dem die Nagra auf Geheiss des ENSI zusätzliche Dokumente einreichen musste. Die Nagra sei auch nach der Einreichung der Unterlagen zum Schluss gekommen, das Nördlich Lägern gegenüber Jura Ost und Zürich Nordost Nachteile aufweise, sagte dazu Nagra-GL-Mitglied Fritschi. Gemäss Nagra werden die Messungen im Bereich Nördlich Lägern gerade vorbereitet.

sda