Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) beantragt ihrem Rat, an seinem Beschluss festzuhalten: Lebensmittelhersteller sollen die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angeben müssen, wenn der Bundesrat dies vorschreibt.

Der Nationalrat möchte, dass die Herkunft der Rohstoffe in der Regel deklariert werden muss. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat Ausnahmen festlegen. Ursprünglich hatte der Nationalrat noch weiter gehen wollen.

Unter dem Eindruck von Lebensmittelskandalen sprach er sich dafür aus, dass die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen. Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit Blick auf verarbeitete Produkte wie Birchermüesli, die Regel sei nicht umsetzbar. In der Folge schwächte der Nationalrat die Formulierung ab.

Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.

Die Ständeratskommission hält auch beim Wild an früheren Beschlüssen fest, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat soll die Möglichkeit haben, bei der Jagd erlegte Tiere untersuchen zu lassen, wenn deren Fleisch in der Schweiz in den Verkauft kommen soll und Anzeichen für eine Gesundheitsgefährdung bestehen.

In anderen Punkten haben sich die Räte bereits geeinigt. So sollen die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants geheim bleiben, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden. Regeln für mehr Transparenz fanden keine Mehrheit.

sda