Zunächst war unklar, wie es am 18. Juni 2021 zu dem tödlichen Unfall im St. Gallischen Rohrschacherberg gekommen ist. Dabei wurde eine 58-jährige Fussgängerin auf dem Trottoir von einem ausscherenden Anhänger schwerstverletzt. Sie starb gemäss Polizeibericht trotz sofortiger medizinischer Betreuung noch auf der Unfallstelle.

Die kantonale Staatanwaltschaft geht nun laut einem Bericht von «20 Minuten» davon aus, dass eine Verkettung mehrerer Faktoren zum Ausscheren des mit einer Ballen-Wickelmaschine beladenen Anhängers eines 71-jährigen Bauern geführt hat.

Ungesicherte und zu viel Ladung

Der Mann habe zwei Rechen ungesichert vorne auf seinem Fahrzeug mitgeführt, worauf einer davon während der Fahrt auf einen ebenfalls ungesicherten Schalter gefallen sei, der eine Hydraulikpumpe aktivierte. Weiter seien auf dem Anhänger zwei ungesicherte Siloballen geladen gewesen und das Gesamtgewicht habe über dem zugelassenen Limit gelegen. All das habe schliesslich den Anhänger aus seiner Bahn und aufs Trottoir gebracht.

Elementare Regeln missachtet

Es seien elementare Vorsichtsmassnahmen in hohem Masse missachtet worden, so das Fazit der Staatsanwaltschaft laut «20 Minuten». Daher sehe man beim Landwirt als Fahrer eine Schuld, auch wenn der Tod der Frau nicht absichtlich verursacht worden sei.

Bedingte Geldstrafe und eine Busse

Die Strafbestände lauten nun auf fahrlässige Tötung, Verletzung der Verkehrsregeln, Missachten von Beschränkungen und Auflagen sowie fahrlässiges Inverkehrbringen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Per Strafbefehl hat die St. Galler Staatsanwaltschaft den Bauer zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Franken und einer Busse von 3'200 Franken verurteilt. Falls dagegen Einspruch erhoben wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.