Ab 2022 soll das Schleppschlauch-Obligatorium in Kraft treten, das – bis auf wenige Ausnahmen – alle landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Hangneigung bis 18 Prozent betreffen soll. Auf vielen Betrieben erfordert dieser Entscheid deshalb beträchtliche Investitionen in die Gülletechnik. Zinslose Darlehen Auf diese kommenden Aufwendungen macht auch die Solothurnische Landwirtschaftlichen Kreditkasse (SLK) im…
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