Im Rahmen der privaten Vorsorge (3. Säule) können sich Privatpersonen ergänzend zu den Sozialversicherungen der 1. und 2. Säule gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität absichern. In diesen Bereich gehört auch die klassisch gemischte Lebensversicherung mit einer garantierten Todes- und Erlebensfallsumme. Ebenso die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der die Erlebensfallsumme und teilweise auch die Todesfallsumme abhängig vom Fondsguthaben zum Auszahlungszeitpunkt sind.

Von solchen Lebensversicherungen ist in der Regel abzuraten. Denn sie vermischen zwei Dinge: Sparprozess und Risikoabsicherung. Oft ist nicht klar, wie viel tatsächlich für später im Leben angespart wird und wie viel die Risikoabsicherung kostet.

 

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Ein weiteres Problem sind die langen Vertragsdauern

Lebensversicherungen enden häufig mit Erreichen des Pensionsalters, teilweise auch mit Erreichen von 62 oder 60 Jahre. Wird die Police in jungen Jahren abgeschlossen, ergeben sich zwangsläufig sehr lange Bindungszeiten an den Versicherungsvertrag. Dies kann problematisch werden, da sich die Lebensumstände und damit verbunden der Vorsorgebedarf im Laufe der Zeit verändern.

Beispielsweise reicht nach einer Familiengründung der in jungen Jahren definierte Risikoversicherungsschutz nicht mehr aus. Im Falle einer Scheidung kann eventuell die Versicherungsprämie der Lebensversicherung nicht mehr finanziert werden. Allenfalls muss die Versicherung sogar zur Finanzierung der güterrechtlichen Ansprüche verwendet werden. Grundsätzlich ist man auch in solchen Situationen an den Versicherungsvertrag gebunden. 

 

Finanzielle Einbussen bei Kündigung der Police

Soll die Police gekündigt oder angepasst werden, ist das mit finanziellen Einbussen verbunden. Bei vorzeitiger Kündigung einer vermögensbildenden Lebensversicherung ist mit Rückkaufsverlusten zu rechnen. Unter Umständen ist es zweckmässiger, die Police prämienbefreit weiterzuführen. Dies ist möglich, sobald eine vermögensbildende Lebensversicherung einen Rückkaufswert aufweist. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass versicherte Risikoleistungen gleichzeitig mit der Umwandlung wegfallen (insbesondere für den Invaliditätsfall).

Gibt es bessere Alternativen?

Vor Vertragsabschluss sollte man eingehend prüfen, ob es nicht bessere Alternativen gibt wie zum Beispiel ein klassisches 3a-Sparkonto bei einer Bank, kombiniert mit einer reinen bedarfsgerechten Risikoversicherung. Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg AG, sind Ihnen bei Fragen zu einer zweckmässigen Vorsorge gerne behilflich.