Die bisherigen Lockerungsschritte hätten keinen Anstieg der Corona-Neuinfektionen zur Folge gehabt, begründet der Bundesrat die neuerlichen Lockerungen. Die Zahl der Neuinfektionen, Hospitalisationen und Todesfälle sei seit ein paar Wochen tief und stabil, heisst es in einer Medienmitteilung

Schutzkonzepte weiterhin verlangt

Bedingung für die Lockerungen ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Auch Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin. Kann letztere nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung der Kontakte einer Person möglich sein.

Weitgehende Lockerung

Folgendes ist demnächst wieder erlaubt:

  • Gastronomie-Betrieb ohne Beschränkung der Gruppengrösse ab dem 6. Juni
  • Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote ab dem 6. Juni
  • Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ab dem 6. Juni
  • Versammlungen mit maximal 30 Personen ab dem 30. Mai
  • Unterschriftensammlungen ab dem 1. Juni (der Fristenstillstand gilt noch bis Ende Mai)
  • Veranstaltungen mit maximal 300 Personen ab dem 6. Juni
  • Veranstaltungen für Schwingen und andere Sportarten mit engem Körperkontakt ab dem 6. Juli. Trainiert werden darf aber ohne Beschränkung der Gruppengrösse ab dem 6. Juni
  • Ferienlager für Kinder und Jugendliche bis maximal 300 Teilnehmer ab dem 6. Juni

Restaurants müssen Kontaktdaten aufnehmen

Zwar wird die Beschränkung der Gruppengrösse in Gastro-Betrieben aufgehoben, sie sind aber dazu verpflichtet, bei mehr als vier Personen in einer Gruppe die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Ausserdem sind nur Sitzplätze erlaubt und um Mitternacht müssen sämtliche Lokale schliessen. 

Weiterhin Homeoffice empfohlen

Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo möglich von Zuhause aus zu arbeiten und die Spitzenzeiten im ÖV zu meiden. Besonders gefährdete Personen bleiben laut Mitteilung weiterhin geschützt und müssen entweder im Homeoffice arbeiten dürfen oder an ihrem Arbeitsplatz entsprechend geschützt werden. 

Per 19. Juni wird die ausserordentliche Lage in der Schweiz beendet und es gilt die «besondere Lage». Der Bundesrat arbeite an einem dringlichen und befristeten Covid-19-Gesetz.