Die Zahlen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stellen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus. Demnach ist die Hälfte der Gesuche noch offen, die von 2018 bis 2025 eingereicht worden sind. 2024 standen 18 regulär bewilligten Gesuchen 34 Notfallzulassungen gegenüber.
Es war der Auftrag der EFK, die Effizienz des Zulassungsverfahrens zu beurteilen. Das Fazit: «Strukturen und Prozesse sind zu kompliziert, der Arbeitsrückstand zu hoch und die Gebühren zu tief.»
Abbau innert sechs Jahren bereits beschlossen
Der Berg hängiger Gesuche ist bekannt und das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat bereits beschlossen, ihn bis 2032 abzubauen (wir berichteten). Dafür sollen die nötigen Personalressourcen geschaffen – heute sind mit der Zulassung laut EFK knapp 40 Vollzeitstellen beschäftigt – und 18 Millionen Franken aufgewendet werden.
Gebühren trotz erheblichem Widerstand erhöht
Wie aus dem Bericht der EFK hervorgeht, steht das BLV mit der Industrie im Dialog. Man habe einen jährlichen Austausch institutionalisiert. Daher – und aus der Vernehmlassung zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung, die Ende 2025 in Kraft getreten ist – kennt das BLV die Vorschläge und die Perspektive der Herstellerfirmen bzw. Gesuchsteller.
Besonders umstritten war in der Totalrevision die Erhöhung der Gebühren für Zulassungsgesuche. Sie wurde trotz erheblichem Widerstand durchgesetzt, um den Kostendeckungsgrad von zwei auf 15 Prozent zu steigern. Die Industrie hatte im Vorfeld gewarnt, das könnte von der Gesuchstellung abschrecken und die Lücken im Pflanzenschutz in der Schweiz vergrössern.
Höhere, aber auch flexiblere Gebühren
15 Prozent Kostendeckung sind aus Sicht der EFK allerdings noch immer nicht genug. Sie zitiert die geltende Rechtslage, wonach Gebühren grundsätzlich kostendeckend sein sollten. Zwar könne im öffentlichen Interesse von diesem Prinzip abgewichen werden, was bei den Zulassungsgebühren der Fall war. Swissmedic erreiche im Arzneimittelbereich jedoch einen Kostendeckungsgrad von satten 86 Prozent. Heute kosten Gesuche für eine reguläre PSM-Zulassung zwischen 10 000 und 20 000 Franken, bei einer Behördenzeit von etwa 48 Wochen. Notfallzulassungen sind dagegen mit rund 100 Franken und 2–4 Wochen Behördenzeit geradezu Schnäppchen. «Trotz Argumenten, die ein öffentliches Interesse an einem tiefen Kostendeckungsgrad bejahen, sollte das BLV in Zukunft höhere Gebühren anstreben», so die Empfehlung der EFK. Mit einer Flexibilisierung der Gebühren könne man einige der Bedenken in diesem Zusammenhang angehen. Notfallzulassungen seien heute zu günstig.
Das BLV sieht nicht zuletzt hinsichtlich der Bilateralen III Handlungsbedarf: «Mit der Integration der Schweiz in das Zonen-System der EU müssten die Gebühren für die Zulassungsverfahren gleich hoch angesetzt werden wie in den anderen Ländern der Zone Mitte.»
Auf die Industrie hören
Dass die Zulassung neuer Produkte tendenziell teurer werden soll, ist für die Industrie kein Grund zur Freude. Im Gegensatz dazu kommt ihr die EFK-Empfehlung für verbindliche Fristen entgegen. Sie sollen Planungssicherheit geben, indem sie die Zulassungsstelle dazu verpflichten, Entscheidungen über Zulassung oder Ablehnung rechtzeitig zu treffen.
Fristen gilt es laut BLV auch im Kontext mit den Bilateralen III einzuführen. Bei der weiteren Digitalisierung ruft die EFK das BLV dazu auf, die Vorschläge der Industrie zu berücksichtigen. Weiter sei das Vorgehen zur Zulassung generell zu vereinfachen: Mit fünf beteiligten Organisationen aus drei Departementen gebe es zu viele Schnittstellen.
Aktionsplan ist in Arbeit
«Der identifizierte Handlungsbedarf bezüglich Komplexität der Prozesse, Rückstau und Gebühren ist nachvollziehbar und entspricht der Realität», so die Stellungnahme des BLV zu den Ergebnissen der EFK.
Man arbeite aktuell in der Verwaltung an einem Aktionsplan, der die zentralen Anliegen der Finanzkontrolle angehe. Namentlich gehe es um den Abbau des Arbeitsrückstandes, die Stärkung der Prozesssteuerung sowie Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung und klare Priorisierung sowie eine Selbstfinanzierung durch Erhöhung der Gebühren.
Erst verbessern, dann Gebühren erhöhen
Der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences, Scienceindustries, sieht sich durch den Bericht der EFK in seiner Haltung bestätigt. «Der Zulassungsstau ist nicht nur eine Ressourcenfrage, sondern hauptsächlich auf strukturelle und prozessuale Defizite zurückzuführen», teilt Scienceindustries mit. Ein höherer Kostendeckungsgrad – sprich höhere Gebühren für die Zulassung – sei indes nur im Gleichschritt mit dem Abbau des Dossierrückstaus und der Einführung zuverlässiger Fristen vertretbar. Auch sei der Auftrag des Parlaments ernst zu nehmen, das mit einer parlamentarischen Initiative schnellere Verfahren fordert. Dies, um «modernen Pflanzenschutz in der Schweiz zu ermöglichen».
Scienceindustries erinnert daran, dass eine weitere deutliche Gebührenerhöhung – nachdem mit der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung bereits eine solche umgesetzt worden ist – Zulassungsgesuche für den kleinen Schweizer Markt weniger attraktiv mache. «Besonders betroffen sind Nischenanwendungen und Sonderkulturen», so der Verband. Als Folge würden weniger moderne Wirkstoffe zur Verfügung stehen und der Bedarf an Notfallzulassungen würde zunehmen.

