Der Stau in der Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel (PSM) wird von Landwirtschaftsvertretern seit Jahren kritisiert. Jetzt reagiert der Bund: Die für den Abbau der hängigen Gesuche benötigten Personalressourcen sollen geschaffen und der Bewilligungsprozess noch stärker digitalisiert werden, teilt der Bundesrat mit.
Letzteres werde die Bewilligung effizienter und kundenfreundlicher machen. «Gleichzeitig sollen die Gesuchsstellenden künftig besser über den Stand der Bearbeitung informiert und die Schnittstellen zwischen den Ämtern reduziert werden», heisst es in der Mitteilung weiter.
In zwei Jahren mehr Mittel aus Gebühren
Das kostet. Der Bundesrat beziffert den Finanzbedarf für die anfallenden Investitionen bei den zwei beteiligten Bundesämtern (jenem für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, BLV, sowie dem Bundesamt für Landwirtschaft, BLW) bis 2032 auf rund 18 Millionen Franken. Das Geld soll über den ordentlichen Budgetprozess fliessen.
Ab 2028 bringen erhöhte Zulassungsgebühren mehr finanzielle Mittel. Für das Jahr 2027 werden BLV und BLW dem Parlament demnach einen Nachtragskredit von total 2,8 Millionen Franken unterbreiten. Damit diese Finanzierung zustande kommt, braucht es die Zustimmung beider Räte in der kommenden Budgetdebatte.
Hängige Gesuche bis 2032 abbauen
Der Gesuchsberg von aktuell 525 Dossiers soll dank dieser Massnahmen «innert nützlicher Frist» abgebaut sein – laut Bundesrat bis in sechs Jahren. Das werde die Wartefristen verkürzen und verhindern, dass, wie heute, wegen blockierter moderner Ersatzprodukte Notfallzulassungen für ältere Mittel ausgestellt werden. Ein weiteres Ziel des Bundesrats ist das Schliessen bestehender Lücken im Pflanzenschutz.
«Die vorgesehenen Massnahmen stärken die Kapazitäten und die Effizienz des Zulassungsverfahrens für PSM und berücksichtigen die organisatorischen sowie finanziellen Rahmenbedingungen der beteiligten Bundesstellen», so das Fazit in der Mitteilung.

