Der Bundesrat hiess am 16. November 2022 ein Begehren des Branchenverbandes Schweizer Reben und Weine gut. Die Verpflichtung gilt damit für weitere drei Jahre.

Finanzierung der Kommunikationsmassnahmen

«Auch wer nicht Mitglied einer landwirtschaftlichen Organisation ist, aber dennoch von deren Selbsthilfemassnahmen profitiert, kann vom Bundesrat verpflichtet werden, sich an diesen Massnahmen finanziell zu beteiligen», schreibt der Bundesrat. Grundlage dafür bildet das Landwirtschaftsgesetz. Für die Kommunikationsmassnahmen zuständig ist die Vereinigung Swiss Wine Promotion.

Nicht-Mitglieder zahlen gleichen Beitrag

Die Beiträge für Nichtmitglieder betragen 0,455 Rappen pro Quadratmeter für die Produktion und 0,55 Rappen pro Kilo Trauben für die Einkellerung, was genau die Beiträge für die Mitglieder widerspiegelt.