Wer auf seinem Landwirtschaftsbetrieb einen neuen Stall bauen, eine Fotovoltaikanlage installieren oder ein Gebäude umnutzen will, braucht eine Baubewilligung. Da die meisten Höfe ausserhalb der Bauzone liegen, sind dabei gleich zwei Instanzen zuständig: die Gemeinde und der Kanton. Das macht die Verfahren aufwendig und oft sehr lang. Wie lang genau, weiss man als Gesuchsteller häufig nicht. Man wartet, und wartet, und bekommt keine Erklärung.
Genau das soll sich im Kanton Solothurn ändern. FDP-Kantonsrat Martin Rufer, Direktor des Schweizer Bauernverbands, hat einen Auftrag eingereicht, der sogenannte Ordnungsfristen für Baubewilligungs- und Nutzungsplanungsverfahren einführen will. Der Kantonsrat hat diesen am 13. Mai 2026 mit 65 zu 14 Stimmen erheblich erklärt. Der Regierungsrat muss nun eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten.
Transparenz und Druck auf die Verwaltung
Was ist eine Ordnungsfrist? Martin Rufer erklärt es so: «Eine Ordnungsfrist gibt der Behörde vor, innerhalb welcher Zeitspanne ein Verfahren grundsätzlich erledigt werden muss. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie die Parteien über die Verzögerung informieren und eine Begründung liefern.» Das klingt nach einer kleinen Änderung, hat aber laut Rufer zwei konkrete Wirkungen. Erstens wissen die Gesuchsteller endlich, wo ihr Dossier steht. «Heute warten Bauernfamilien auf die Beantwortung von Baugesuchen. Wo das Gesuch steht und warum es Verzögerungen gibt, erfahren sie nicht.» Zweitens entstehe Druck auf die Verwaltung. «Ordnungsfristen haben eine disziplinierende Wirkung und setzen Anreize, die Verfahren so zu organisieren, dass die Fristen in der Regel eingehalten werden können.»

Dass dieser Druck nötig ist, zeigen die Zahlen des Regierungsrats selbst. Das Ziel, 85 Prozent der Baugesuche ausserhalb der Bauzone innerhalb von 60 Tagen zu erledigen, wurde zuletzt «regelmässig deutlich» verfehlt.
Einsprachen neu mit Frist – Diskussionen vorprogrammiert
Als Faustregel für die neue gesetzliche Frist nennt Martin Rufer ebenfalls 60 Tage. Doch sein Auftrag geht weiter als das: «Neu ist, dass es auch Fristen geben muss für die Beurteilung von Einsprachen, solange diese auf kantonaler Ebene sind. Das wird sicher noch zu intensiven Diskussionen führen.»
Die Kantone Zürich, Bern und Schwyz kennen das Instrument der Ordnungsfristen bereits. Wäre eine Lösung auf Bundesebene nicht wirkungsvoller? Rufer winkt ab: «Die Bewilligung von Gesuchen für Bauten ausserhalb der Bauzone ist Sache der Kantone. Eine Lösung auf Bundesebene ist nicht unbedingt zielführend.»
Wer heute ein Gesuch eingibt, profitiert von der Neuregelung noch nicht. Zuerst muss der Regierungsrat die Vorlage ausarbeiten, der Kantonsrat sie beraten und verabschieden, und das Gesetz muss in Kraft treten. Der Weg ist also noch weit. Aber immerhin: Er ist eingeschlagen.

