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Wer haftet bei Verkaufsverboten wegen zu hoher PFAS-Werte?

Grenzwerte für PFAS gibt es, doch die Haftungsfrage ist noch nicht geklärt. Der Schweizer Bauernverband ist in dieser Sache aktiv und formuliert Forderungen.

Durch PFAS-Belastungen in landwirtschaftlich genutzten Böden drohen den Betrieben Einbussen wegen Verkaufsverboten. Das zeigte sich zuerst im Kanton St. Gallen, wo zu hohe Werte dieser gesundheitsschädlichen Industriechemikalien in Lebensmitteln entdeckt worden sind (wir berichteten). St. Gallen unterstützt die Betroffenen nun mit Überbrückungskrediten – aber was ist in anderen Regionen zu erwarten?

Der Verursacher zahlt

Auf Anfrage der BauernZeitung, wer nach geltendem Recht für finanzielle Schäden durch PFAS – die z. B. aus vor Jahren legal ausgebrachtem Klärschlamm stammen – tragen muss, geht das Bundesamt für Landwirtschaft auf die Regelungen zu belasteten Standorten ein. Prinzipiell zahle der Verursacher für notwendige Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung.

«Aktuell ist die Haftungsfrage noch nicht auf nationaler Ebene geklärt», weiss Sandra Helfenstein vom Schweizer Bauernverband (SBV). Die Kantone würden unter Umständen einspringen, «aber es braucht eine national einheitliche Regelung», so die SBV-Sprecherin. Ihr zufolge werden die (kantonalen) Behörden derzeit von sich aus aktiv und seien daran, PFAS-Hotspots zu identifizieren und Beprobungen durchzuführen.

Klar kommunizieren

«Der SBV ist mit den kantonalen Bauernverbänden und den zuständigen Bundesbehörden in Kontakt», versichert Sandra Helfenstein. Da die PFAS-Eintragsquellen nicht aus der Landwirtschaft stammen, sondern aufgrund der Akkumulation in der Nahrungsmittelkette zum Problem werden, fordere der SBV von den Behörden im Fall überschrittener Grenzwerte:

  • Die Ursachen zu suchen.
  • Die Landwirtschaftsbetriebe für den entstandenen finanziellen Verlust zu entschädigen.
  • Klar zu kommunizieren, dass das Verschulden nicht bei der Landwirtschaft liegt.

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