Urek-N will 17 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität und Rücksicht auf die Versorgungssicherheit

Die Umweltkommission des Nationalrates will die Anliegen der Biodiversitäts-Initiative auf Gesetzesebene aufnehmen, lässt aber die Förderung der Baukultur aus. Der Vorschlag werfe viele Fragen auf, finden die Initianten.

Wie die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) mitteilt, waren die Beratungen auf der Suche nach tragfähigen Lösungen intensiv. Man habe sich schlussendlich auf einen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative geeinigt, der eine Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes vorsieht.

Kompromiss beim wichtigsten Punkt

Die Urek-N bezeichnet die Bestimmung der ökologischen Infrastruktur als Schwerpunkt der Vorlage. Hierbei sei ein Kompromiss zustande gekommen, laut dem im Gesetz die Kategorien von Gebieten festgeschrieben sind, die als Kerngebiete gelten sollen. «Es sind im Wesentlichen die Gebiete, die der Bundesrat gemäss seiner Botschaft beabsichtigte, auf Verordnungsstufe anzurechnen» so die Kommission.

Andere Interessen berücksichtigen

Als zusätzliches Element sollen sogenannte Biodiversitätsgebiete angerechnet werden, die der Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt dienen. Dabei will die Urek-N aber die gleichzeitige Nutzung der Flächen zulassen und bei der Festlegung der Biodiversitätsgebiete durch Kantone und Bundesrat auch die Interessen der Versorgungssicherheit berücksichtigen. Dies insbesondere in den Bereichen Energie und Ernährung.

17 Prozent ab 2030

Das neue Gesetz wird, so der Vorschlag der Kommission, eine abschliessende Liste aller Kerngebiete enthalten. Diese Gebiete können an die ökologische Infrastruktur angerechnet werden und sollen bis 2030 17 Prozent der Landesfläche ausmachen. Minderheitsanträge verlangen laut Mitteilung, die Bestimmungen zur ökologischen Infrastruktur weniger streng zu gestalten oder aber im Gegenteil einen deutlich höheren Anteil der Kerngebiete an der Landesfläche vorzugeben.

Nichts zur Baukultur

Im Gegensatz zu den Bestimmungen zum Schutz der Biodiversität fiel der Entscheid der Kommission zur Förderung der Baukultur von hoher Qualität einstimmig: Diesen Teil der Biodiversitäts-Initiative haben die Politiker(innen) aus ihrem Gesetzesentwurf gestrichen. Die Stärkung der Baukultur solle nicht im Rahmen dieses indirekten Gegenvorschlags behandelt werden, so die Begründung. Der Bundesrat ist aber via eine Kommissionsmotion damit beauftragt, die Änderungen im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 aufzunehmen.

Unterstützung für mehr Massnahmen

«Zudem hat die Kommission beschlossen, verschiedene Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung im Bereich der Jagd und Fischerei zu unterstützen», heisst es in der Mitteilung weiter. Worum es dabei geht, bleibt vage. Betroffen seien die Wasser- und Zugvogelreservate, die Jagdbanngebiete, die überregionalen Wildtierkorridore und die Lebensräume von Wassertieren.

Die Mehrheit der Urek-N hat sich vor dem Hintergrund ihres indirekten Gegenvorschlags dafür ausgesprochen, die Biodiversitäts-Initiative abzulehnen.

Viele Unklarheiten und nicht ausreichend

Der Gegenvorschlag der Urek-N werfe Fragen auf, schreiben die Trägerorganisationen der Biodiversitäts-Initiative in ihrer Mitteilung. Zwar begrüsse man die Aufnahme der Biodiversitätsgebiete, die vorgesehen Gesetzesanpassungen würden aber nicht die Dringlichkeit der Lage widerspiegeln. Da die Massnahmen zur Förderung der Baukultur gestrichen worden sind, erwarten die Initianten deren verpflichtende Aufnahme im Rahmen der Kulturbotschaft.

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