Erst letzten Sonntag war es wieder so weit: «Schockbilder aus Berner Eierbetrieb», titelte der Blick online. Zu sehen: Ein Video mit «verstörenden Bildern», ursprünglich veröffentlicht vom Verein Tier im Fokus (TIF). «Die Aufnahmen sind vom letzten Dezember, wir erhielten Ende Januar Meldung», sagt der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss. Ob es sich tatsächlich um einen gravierenden Fall handle, lasse sich unter diesen Umständen nicht bestätigen. «Wir sehen die Bilder erst jetzt», fügt er an. Als Behörde müsse das Amt für Veterinärwesen seriöse Abklärungen vornehmen, was zu diesem Zeitpunkt kaum noch möglich sei. Trotzdem: In den Augen der Öffentlichkeit belastet ein weiterer Tierschutzskandal das Image der Schweizer Landwirtschaft.
Es ist nicht der erste. Erst im Mai zeigten ebenfalls von Tierrechtsaktivisten aufgezeichnete Bilder Misshandlungen in einem Waadtländer Schweinestall, ein Angestellter war dabei zu sehen, wie er mit einer Schaufel auf ein Schwein einprügelte bis deren Stil zerbrach. Im März machte die Meldung die Runde, dass in Wattwil (SG) über 100 Rinder beschlagnahmt und versteigert werden mussten, wegen massiver Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Und im letzten Herbst schockierte der «Fall Ramiswil» die Schweiz: 120 Hunde mussten dort wegen Verwahrlosung, Krankheiten und Unterernährung eingschläfert werden.
Wieso kommt es immer wieder zu solchen Skandalen? Einer, der weiss, wie es um die Schweizer Tierschutzpraxis steht, ist Hansuli Huber, ehemaliger Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes. Er kann auf über drei Jahrzehnte Erfahrung zurückblicken. Erst Recherchen, Medienberichte und parlamentarische Vorstösse hätten ein Umdenken ausgelöst, sagt er. «Bis 1990 gab es einige wenige Kantone, die ihre Aufgabe ernst nahmen, andere liessen es schlittern und wieder andere foutierten sich darum.»
Am Meisten gebracht hätten bei der Verbesserung des Tierwohles und der Kontrollen die Tierwohl-Bundesprogramme BTS und RAUS sowie Bio, IP und andere Tierwohl-Label, fasst Huber zusammen. Heute seien bei der Kontrolle auch das BLW, die kantonalen Landwirtschaftsämter und akkreditierte privatrechtliche Dienste involviert, wobei Letztere selbst eine Qualitätssicherung betreiben müssten. All das habe viel gebracht: «Heute sehe ich einen anderen, besseren Kontrollenstand und ein weit besseres Tierschutzniveau als noch vor 30 Jahren», sagt er.
Ressourcen gezielter einsetzen
Das Hauptproblem sieht er aber anderswo: «Dass man dazu neigt, Kontrollen um der Kontrollen willen zu machen». Besser wäre es seiner Meinung nach, Ressourcen gezielt auf Problembetriebe zu konzentrieren und diese engmaschiger zu begleiten. Im Gegensatz könne man dort Geld und Aufwand sparen, wo alles in Ordnung ist – «und jene in Ruhe lassen, wo Jahr für Jahr alles in Ordnung ist».
Kritisch steht Huber der Forderung nach einer Meldepflicht für Tierärzte gegenüber. «Das ist kontraproduktiv – der Tierarzt wird auf diesem Hof keinen Kunden mehr haben.» Im Fall Ramiswil seien die Veterinärbehörden in Solothurn seines Wissens ohnehin von anderen Veterinärdiensten und Tierärzten informiert und um Überwachung gebeten worden – eine Pflicht habe es dafür nicht gebraucht.
Dennoch: Was das Schweizer Kontroll- und Meldesystem heute leistet, reicht nicht. Martin Brügger, als Präsident der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) so etwas wie der oberste Tierarzt der Schweiz, verweist auf eine seit Jahren enge strategische Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und den kantonalen Veterinärdiensten: Im konkreten Vollzug schränke der Datenschutz ein, welche Daten ausgetauscht werden dürfen.
Vertrauensverhältnis gefährdet
Statt einer neuen Meldepflicht oder Meldestelle nennt Martin Brügger einen anderen Hebel: «Aus Sicht der VSKT braucht es tatsächlich mehr Ressourcen», um den Vollzug so umzusetzen, wie die Gesetzgebung ihn vorsehe. Eine nationale Meldestelle lehnt er aber ab. Eine solche Lösung bringe keinen Zusatznutzen. Effektiver Tierschutz und verhältnismässiger Vollzug seien kein Widerspruch. «Der Vollzug muss immer verhältnismässig sein, die Effektivität ergibt sich aus anderen Aspekten, z.B. aus der Konsequenz des Vollzugs.»
Auch die Tierärzteschaft selbst, vertreten durch die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), muss sich mit der Meldepflicht-Frage auseinandersetzen. Am Ende wären es ihre Mitglieder, die im Ernstfall melden müssten. Eine berufsethische Verpflichtung, schwere Tierschutzverstösse anzuzeigen, bestätigt die GST; eine konsolidierte Haltung zu einer bundesgesetzlichen Pflicht gebe es im Verband aber bislang nicht. Der Grund für die Zurückhaltung: «Schwere Tierschutzverstösse hängen oft mit sozialen Problemen der Tierhaltenden zusammen. Eine Anzeige durch Tierärztinnen oder Tierärzte kann das bestehende Vertrauensverhältnis zur Kundschaft und zum Umfeld gefährden.»
Die Krux: Kommt der Tierarzt gar nicht mehr, könnte sich die Situation der Tiere gar verschlechtern. Statt auf Pflicht setzen die Tierärzte deshalb auf Prävention: Bestandestierärztinnen und -tierärzte leisteten schon heute einen Beitrag, indem sie Betriebe regelmässig besuchten und Probleme früh ansprächen, so die GST in ihrer Stellungnahme.

