Beim Geflügel ist es ähnlich wie im Getreidemarkt: Die Nachfrage wächst, der Absatz aus inländischer Produktion aber nicht. Die Diskussion dreht sich aber weniger um Importkonkurrenz aufgrund von Preisnachteilen, sondern ums Bauen. Grosse und kleine Projekte stossen auf Widerstand, wie Referate anlässlich des Tags der Nahrungsmittelindustrie in Bern zeigten.
Gerichtsentscheid zum Schlachthof ist hängig
Thomas Graf, Leiter SCO Ei und Geflügel sowie Mitglied der Geschäftsführung von Micarna, erläuterte die Pläne der Migros-Tochter in St. Aubin FR. Dort soll ein grosser neuer und moderner Geflügelschlachthof entstehen, um den sanierungsbedürftigen Bau in Courtepin FR zu ersetzen. «Wir haben aktuell eine gültige Baubewilligung», stellte Graf klar. Noch stehe aber ein Gerichtsentscheid aus. Trotzdem ist er überzeugt, dass die Aussichten für die Schweizer Pouletproduktion gut sind. «Micarna sucht auch weitere Produzenten», bemerkte er.
Immer wieder einreichen und warten
Stefan Baumann aus Niederbottigen BE ist Pouletproduzent. Aber bis es so weit war, dauerte es ziemlich genau zehn Jahre. So lange brauchte der Landwirt von der ersten Bauvoranfrage bis zur Inbetriebnahme der neuen Halle. Sie ist 600 m² gross und bietet Platz für 8500 Poulets. «Es gab einige Hürden beim Bau», fasste der Landwirt zusammen.
Baumann musste sich mit verschiedenen Amtsstellen auseinandersetzen, immer wieder neue Dokumente einreichen und Monate auf deren Beurteilung warten – worauf neues Material angefordert worden sei. Die Standortsuche für den neuen Stall war schwierig. Sowohl seitens Behörden, die zum Teil Flächen ausserhalb seines Betriebs vorschlugen, als auch aufgrund von Nachbarn, die sich mitunter mit teuren Anwälten wehrten.
Bund ist in der Zuschauerrolle
«Pouletmasthallen sind spezielle landwirtschaftliche Bauten», sagte Thomas Kappeler, Leiter Sektion Recht des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE). Da sie mehrere 100 m² Fläche beanspruchen könnten, seien sie schwierig in der Landschaft zu platzieren. «Es sollte aber schon nicht zehn Jahre bis zur Umsetzung dauern», schränkte der Fachmann ein. Der Bund und das ARE seien hinsichtlich der Bewilligungspraxis indes quasi in einer Zuschauerrolle, da der Vollzug beim Kanton liege.
Definierte Voraussetzungen für die Zonenkonformität
Die erste Frage, die für den Bau einer Pouletmasthalle zu klären wäre, ist jene nach der Zonenkonformität. Geflügelmast gilt als bodenunabhängige Produktion und muss die Kriterien der inneren Aufstockung erfüllen. So muss der Deckungsbeitrag der bodenunabhängigen Produktion kleiner sein als jener der bodenabhängigen Produktion.
Weiter ist vorgeschrieben, dass der Trockensubstanzgehalt des Pflanzenbaus einem Anteil von mindestens 70 Prozent des Trockensubstanzbedarfs des Tierbestands entspricht. «Damit ist sichergestellt, dass nicht nur Pouletmast betrieben wird», erklärte Thomas Kappeler. Überschreitet ein Bauprojekt die Grenzen der inneren Aufstockung, kann es der Kanton durch Ausscheidung einer Spezial- bzw. Intensivlandwirtschaftszone ermöglichen.
Im Weiteren gilt es, die angebrachte Grösse des Neubaus zu klären und einen passenden Standort zu finden.
Landwirtschaft hat Vorrang
Immer wieder eine Hürde für die Erstellung von Pouletmasthallen sind Geruchs- und Lärmemissionen. Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) räumt der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone Vorrang ein. «Es gibt Erleichterungen bei den Vorschriften zu Geruch und Lärm unter bestimmten Voraussetzungen», schilderte Thomas Kappeler. Im Grundsatz sollten später heranrückende Wohnnutzungen die bestehende Landwirtschaft nicht unnötig behindern. Diese Bestimmung ist seit Anfang Jahr in Kraft.
Viele Unklarheiten und wenig Hoffnung: «Das RPG 2 ist keine Revolution»
Von der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) haben sich manche die grosse bauliche Freiheit ausserhalb der Bauzone erhofft. Nun aber sprechen Fachleute von «Juristenfutter» und neue Abstandsregeln dürften den Vorrang für die Landwirtschaft zunichte machen.Die Gemeinde muss zustimmen
Seit dem 1. Juli 2026 ist auch der zweite Teil von RPG 2 in Kraft getreten, der unter anderem den Gebietsansatz regelt. Damit können Kantone z. B. Gebiete mit reduziertem Geruchsschutz festlegen, um Rücksicht auf die Landwirtschaft zu nehmen. «Natürlich müsste das an einer Gemeindeversammlung angenommen werden», bemerkte Kappeler. Ob der Gebietsansatz funktioniert und ob Landwirt(innen) davon profitieren können, muss sich noch zeigen. «Es gibt noch keine Erfahrungen dazu», gab der Fachmann vom ARE zu bedenken.
Stabilisierungsziel betrifft auch landwirtschaftliche Bauten
Was durch das RPG 2 allerdings schwierig für landwirtschaftliche Bauprojekte werden könnte, ist das Stabilisierungsziel. Es schreibt vor, dass die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzone gegenüber 2023 um maximal zwei Prozent steigen darf. «Danach gilt grundsätzlich: Abbruch vor Neubau», so Thomas Kappeler. Das gilt auch für landwirtschaftliche Gebäude in der Landwirtschaftszone.

